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Apple: Klagen wegen Error 53 Touch-ID-Fehler

Apple: Klagen wegen Error 53 Touch-ID-Fehler
Apple: Klagen wegen Error 53 Touch-ID-Fehler
Apple droht offenbar eine Sammelklage sowie weiterer Ärger vor Gerichten im Zusammenhang mit der Fehlermeldung 53 aka Error 53, die iPhone und iPad nach einer Fremdreparatur des Touch-ID-Sensors zu teurem Elektronikschrott macht.

Apple droht im Zusammenhang mit dem Reparatur- und Service-Supergau Error 53 neuer Ärger. Wie wir berichteten, kann eine Reparatur von iPhone oder iPad durch eine nicht von Apple autorisierte Werkstatt, bei Modellen mit Touch ID das teure Mobilgerät ganz schnell in teuren Elektronikschrott verwandeln. Die Fehlermeldung 53 dürfte in Kürze auch die Gerichte beschäftigen. In verschiedenen Ländern werden wegen dem Fehler 53 offenbar unterschiedliche Gerichtsverfahren inklusive Sammelklagen gegen Apple erwartet.

Wie The Guardian berichtet, prüfen Rechtsanwälte in den USA und Großbritannien mit entsprechenden Klagen gegen Apple vorzugehen. Die Rechtskanzlei PCVA (Pfau Cochran Vertetis Amala PLLC) sucht in den USA bereits nach Betroffenen und hat für den Apple iPhone "Error 53" schon eine eigene Webseite zur Kontaktaufnahme eingerichtet. In UK hat sich Barrister Richard Colbey von Lamb Chambers zu Wort gemeldet und durchblicken lassen, dass Apple mit seiner "Sicherheitsvorkehrung" gegen geltendes Verbraucherrecht, inklusive dem Criminal Damage Act von 1971, verstoßen könnte.

Auch hierzulande sorgt die beabsichtigte Blockade von Apple unter dem Deckmantel der Sicherheit für Unverständnis. Auch wenn der grundsätzliche Sicherheitsgedanke von Apple in diesem Zusammenhang durchaus berechtigt sein mag, so gibt es genug Beispiele von Lösungen aus anderen Bereichen der Industrie und ITK, mit denen sich ein gegen unberechtigte Nutzung blockiertes Gerät mit deutlich weniger Aufwand wieder entsperren lässt.

Dieser Meinung ist offenbar auch Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale in Hamburg. Wie die Augsburger Zeitung die Juristin zitiert, müsste Apple aus Sicht des Verbraucherschutzes die Möglichkeit einräumen, dass die Sperre wieder aufgehoben wird und das Handy freigeschaltet werden kann, wenn man nachweist, der Besitzer des iPhones zu sein. Dies könne beispielsweise mit dem Kaufbeleg bewiesen werden.

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Autor: Ronald Tiefenthäler,  9.02.2016 (Update:  9.02.2016)