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BND darf weiter Internetknoten anzapfen

BND darf weiter Internetknoten anzapfen (Symbolfoto)
BND darf weiter Internetknoten anzapfen (Symbolfoto)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Bundesnachrichtendienst weiterhin direkt am Internet-Knotenpunkt DE-CIX tätig sein darf. Somit darf der Geheimdienst auch in Zukunft Datenströme direkt belauschen.

Der Internet-Knotenpunkt De-Cix wird vom Bundesnachrichtendienst bereits seit Jahren aktiv genutzt. Dabei erhält der Geheimdienst entsprechende Daten nicht etwa durch eine konkrete Zuordnung zu einer bestimmter Person oder einem Tatverdächtigen, sondern anlasslos im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung.

Gegen genau dieses Vorgehen klagte der Betreiber des DE-CIX-Knotens. Kern der Klage war der Einwand des Betreibers, dass wiederrechtlich Daten aus dem eigenen, inländischen Netzwerkknoten erhoben wurden, wobei dem Gesetz nach lediglich die Überwachung von internationaler Kommunikation erlaubt wäre. Zudem würde der Bundesnachrichtendienst mehr als die gesetzlich höchsten zulässigen 20 Prozent des Datenverkehrs überwachen.

Am Mittwochabend wurde schließlich die Klage abgewiesen. Da durch das Bundesverwaltungsgericht keine Rechtsmittel zugelassen wurden, ist das Urteil endgültig. 

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Autor: Silvio Werner, 31.05.2018 (Update: 19.05.2020)