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Drohnen: Mehrheit befürwortet Drohnen-Führerschein

Drohnen: Mehrheit befürwortet Führerschein für Flugdrohnen
Drohnen: Mehrheit befürwortet Führerschein für Flugdrohnen
Etwa rund 500.000 Drohnen respektive Multicopter schwirren alleine in Deutschland durch die Lüfte. Die neue Drohnenverordnung reglementiert jetzt die Nutzung. Drei Viertel der Deutschen befürworten den Drohnenführerschein.

Blick über den Tellerrand: Laut Bundesverkehrsministerium gibt es derzeit in Deutschland etwa rund 500.000 private Drohnen beziehungsweise Multicopter. Mit der steigenden Zahl von Flugdrohnen sind auch die von Multicoptern verursachten Sach- oder Personenschäden durch Kollisionen oder Abstürze sprunghaft gestiegen. Mitte Januar 2017 hat das Bundeskabinett strengere Vorschriften für die unbemannten Flugobjekte beschlossen. Vor wenigen Tagen stimmte der Bundesrat zu.

Schweden hatte bereits im Oktober 2016 ein grundsätzliches Flugverbot gegen Kameradrohnen und Multicopter verhängt. In Deutschland beinhaltet die Verordnung unter anderem die Kennzeichnungspflicht sowie den Führerschein für größere Drohnen. Für den Betrieb und Einsatz auf Modellfluggeländen soll für Drohnen und Multicopter kein Führerschein verlangt werden.

Laut einer Umfrage des Bitkom befürwortet die Mehrheit in Deutschland den Drohnenführerschein. Gefragt nach den Regelungen, die für den Einsatz von zivilen Drohnen notwendig sind, sprechen sich gemäß Bitkom 85 Prozent für eine Kennzeichnung beziehungsweise Registrierung von Nutzer und Drohne ähnlich wie beim Auto aus.

84 Prozent sind für einen Kenntnisnachweis in Form eines Führerschein. Drei Viertel (77 Prozent) wünschen sich eine Versicherungspflicht für Drohnenpiloten. Ein generelles Flugverbot über besiedelten Gebieten halten 43 Prozent für sinnvoll. Und 6 Prozent sind dafür, Drohnen generell zu verbieten. 4 Prozent finden dagegen den Einsatz ziviler Drohnen bereits heute ausreichend reguliert.

Wer selbst eine Drohne steigen lassen möchte, sollte sich vorab gründlich informieren, ob respektive unter welchen Bedingungen die Nutzung erlaubt ist. Die neue Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums finden sie unten bei Abruf der Links.

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Autor: Ronald Matta, 16.03.2017 (Update: 16.03.2017)