Notebookcheck

Erfahrungsberichte für Notebookcheck

Sie haben ein neues Notebook und hätten Lust einer breiten Leserschaft darüber zu berichten? Das Team von Notebookcheck freut sich über Erfahrungsberichte seiner Leser über deren Laptops.

Einfach den Bericht im Forum posten oder evtl. uns schicken. Wenn die Tests gewisse Mindestvoraussetzungen (Vorgaben) erfüllen, dann belohnen wir den Aufwand mit 40 Euro. Besonders herausragende Erfahrungsberichte veröffentlichen wir in unserer Testsektion des Magazins, wofür es 100 Euro Entgelt gibt.

Natürlich wird der Autor genannt (es sei denn, dies wird nicht gewünscht) und ein Link zu einer Website der Wahl des Autors ist ebenfalls möglich. Bei Problemen mit dem Notebook gibt es üblicherweise zahlreiche hilfsbereite Forenmitglieder, die einem nützliche Tipps geben.

Vorgaben

  • Datenblatt
  • Erörterung verschiedener Aspekte wie
  • Design
  • Verarbeitung (Kratzfestigkeit, Spalte, lose Teile, Stabilität etc.)
  • Tastatur (zB. ungewöhnliche Tastenanordnung)
  • Touchpad
  • Display (Helligkeit, Spiegelungen, Blickwinkelstabilität, Farbqualität
  • Leistung (Spieletauglichkeit, evtl. Benchmarks)
  • Hitzeentwicklung (wie warm sind Oberflächen)
  • Lärm (Lüfter, Komponenten)
  • Lautsprecherklang
  • Akkulaufzeit
  • sonstige Ausstattung
  • Fotos (2 bis 20, je mehr desto besser)
  • Vor und Nachteile (evtl. als Teil des Fazits)
  • Fazit (kurze Zusammenfassung des Berichts)

Die Reihenfolge ist nicht zwingend, das Fazit sollte aber sinnvollerweise am Schluß sein. Vollständige Abhandlung der Punkte ist nicht erforderlich. Spezielle Probleme können durchaus schwerpunktmäßig behandelt werden.

700 Wörter sind Minimum, ebenso wie 2 selbstgeschossene Fotos. Gewisse linguistische Mindeststandards müssen gegeben sein. Überschwängliches Lob und beleidigende Wertungen sind unerwünscht. Das Verwenden von Textpassagen aus fremden Testberichten ist wegen möglicher Copyright-Verletzungen streng untersagt. Thema muß ein aktuell erhältliches Notebook-Modell sein.

Wir behalten uns das Recht vor, von der Belohnung Abstand zu nehmen, wenn wir einen mißbräuchlichen Qualitätsmängel erkennen. Wir bitten um Verständnis, dass diese Entscheidung in unserem freien Ermessen liegt.

Kontakt

Fragen? Verwenden Sie bitte dieses Kontaktformular.


 

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Autor: Stefan Hinum, 12.10.2006 (Update: 22.02.2010)