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Test-Redakteur (Gaming Laptops und/oder Smartphones)

Derzeit suchen wir zur Verstärkung unseres Teams Hardware-Redakteure für das Verfassen von umfangreichen Reviews.

Voraussetzungen:  

- Langjährige Erfahrung mit Gaming Notebooks und/oder Smartphones         

- Hervorragende Kenntnisse mobiler Technologien        

- Sehr gute Deutschkenntnisse, perfekter schriftlicher Ausdruck

- Erfahrung als Blogger/Autor/Redakteur

- Hoher Grad an Selbstständigkeit und Selbstorganisation, Arbeiten im Home-Office!

- Verlässlichkeit und Eigenverantwortlichkeit 

- vorhandene Zeitressourcen min. 100h pro Monat!

- aktive Teilnahme im Discord-Redaktionskanal 

- Wohnsitz in Deutschland oder Österreich

Arbeitsablauf/-umfang:

Nach Ablauf einer mehrmonatigen Einarbeitungsphase (News, Hands-On-Artikel, FAQ,...) erfolgt die Einschulung hinsichtlich den bei Notebookcheck.com üblichen Test-Standards und Testmethoden. In Folge werden vorvermessene Testsamples bzw. Themen zugeteilt. Der Autor führt standardisierte Tests und Analysen durch, nach denen zur Verfügung gestellte Testgeräte fristgerecht wieder an den Leihsteller zurück gehen.

Das Erstellen und Bearbeiten von ansprechendem Bildmaterial gehört ebenso zum Aufgabenbereich eines Redakteurs wie das Ermitteln und die Interpretation von Benchmark-Werten. Anschließend wird ein umfangreicher und objektiver Bericht verfasst. Es folgt der Einbau und das Layout via Typo3. Es ist kein technisches Messequipment notwendig, alle Laborwerte werden bereitgestellt.

Entgelt:  

Die Bezahlung erfolgt üblicherweise in Abhängigkeit der jeweiligen Artikelklasse, zu einem vereinbarten Tarif zuzüglich Boni. Das Entgelt liegt damit auf branchenüblichem Niveau von 100-800 Euro für einen Testbericht. Alle Artikel können vom Autor bei der VG-Wort geltend gemacht werden.

Bewerbung:

Bewerbung mit aussagekräftigem Motivationsschreiben und Referenzartikel oder eigens erstellten Probeartikel (Hardware-Test inkl. umfassender Analyse der verbauten Kernkomponenten) an folgenden Kontakt. Die eingesendeten Unterlagen müssen die Qualitäten des Bewerbers als Autor sowie sein technisches Wissen widerspiegeln. Unvollständige bzw. mangelhafte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.



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Autor: Stefan Hinum, 28.10.2008 (Update:  6.04.2022)