Notebooks bei Flügen nach Großbritannien nicht mitnehmen
Die gegenwärtig verschärften Sicherheitsbestimmungen infolge der Terrorangst verbieten es Notebooks im Handgepäck auf Flugreisen von und nach Großbritannien mitzunehmen.
Die logische Alternative wäre ein Transport im Koffergepäck, was allein schon ein Ärgernis wäre, weil das Notebook dann während des Fluges nicht benutzt werden kann. Darüber hinaus ist der Transport von Notebooks im Koffer bei Flugreisen an sich erst recht problematisch. Erstens gibt es weltweite Haftungsgrenzen, wonach Fluggesellschaften nur bis etwa 1160 Euro bei Schäden oder Diebstahl Entschädigung leisten müssen. Diese Grenze ist bei Notebooks aber bald einmal überschritten. Darüber hinaus aber schließen viele Fluggesellschaften den Transport zerbrechlicher oder wertvoller Güter im Koffergepäck aus. Gerade teure Notebooks fallen da darunter. Damit haften die Fluggesellschaften dann gar nicht im Schadensfall.

