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USA reduzieren Schutz von Privatsphäre und wollen Daten von ausländischen Servern

Bildquelle: huffingtonpost
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Während der US-Senat entschieden hat, dass Internet-Anbieter in Zukunft die Nutzerdaten auch ohne Zustimmung verkaufen können, muss der Supreme Court darüber entscheiden, ob US-Ermittler auch Daten von Firmen einklagen können, wenn diese auf ausländischen Servern liegen.

Nachdem die aktuelle Regierung der Vereinigten Staaten mit der Abschaffung der Netzneutralität schon beweisen konnte, dass ihnen an den alten Regeln des World Wide Web nicht viel liegt, hat der US-Senat nun ein Gesetz verabschiedet, dass den Verbraucherschutz deutlich aufweicht. So dürfen Internetprovider in den USA nun die Browser-Chronik ihrer Nutzer frei an Werbepartner verkaufen, auch wenn die Nutzer dem nicht zugestimmt haben.

Diese Änderung wurde von Seiten der Demokraten und 15 republikanischen Abweichlern heftig kritisiert. So warfen die Demokraten der dominierenden republikanischen Partei vor, dass es diesen an einem grundsätzlichen Verständnis des Internets mangele. Zusammengefasst handelt es sich bei dieser Gesetzesänderung um einen großen Einschnitt in die Privatsphäre der Internetnutzer.

Womöglich geht es noch weiter

Allerdings könnte dies erst der Anfang für das Jahr 2018 sein. So versucht das Justizministerium sich in einem Verfahren vor dem US Supreme Court aktuell das Recht zu erstreiten, Daten von Firmen nach amerikanischen Recht einklagen zu können, selbst wenn diese auf ausländischen Servern gespeichert sind. Als rechtliche Grundlage führt das Justizministerium an, dass die Unternehmen auch in den USA aktiv sind und die USA somit ein Recht auf Einsicht sämtlicher Daten haben, wenn ein Gericht nach amerikanischen Recht einen Durchsuchungsbeschluss ausstellt. Dass man dadurch die Souveränität und die Rechte anderer Staaten verletzen würde, scheint das Justizministerium nicht weiter zu stören. Und natürlich wird auch wieder die Terrorismusgefahr als Argument ins Feld geführt.

Auf der Seite des Verteidigers steht das amerikanische Unternehmen Microsoft. Der Fall geriet ins Rollen als ein New Yorker Bezirksrichter im Jahr 2013 in einem Fall von Drogenkriminalität einen Durchsuchungsbefehl ausstellte. Da die betreffenden Daten aber in Irland lagen, besaß der Durchsuchungsbefehl hier keine Wirkung. Nach einem gerichtlichen Hin und Her endet der Fall nur vor dem Supreme Court der USA.

Mittlerweile haben sich diverse Staaten und Organisationen in dem Fall zu Wort gemeldet. Unter anderem Organisationen wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Auch Irland hat in einem Schreiben betont, dass man das Vorgehen des US-Ministerium als Angriff auf die Souveränität des Landes verstünde. Daraufhin argumentierte das Justizministerium, dass die souveränen Rechte Irlands nur dann wirksam seien, wenn der Staat diese vor einem US-Gericht erkläre. Dies lehnt der Inselstaat strikt ab.

Es wird also spannend sein zu sehen, wie der Supreme Court entscheidet. Sollte das Gericht allerdings der Argumentation des Justizministeriums zustimmen, könnte das ungeahnte Folgen auf das Internet in seiner heutigen Form haben.

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Autor: Cornelius Wolff,  9.01.2018 (Update:  9.01.2018)