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Umwelthilfe: Handel verweigert Rücknahme von Elektroschrott

Umwelthilfe: Handel verweigert Rücknahme von Elektroschrott
Umwelthilfe: Handel verweigert Rücknahme von Elektroschrott
Der deutsche Handel weigert sich offenbar, die seit dem 24. Juli gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme alter Elektrogeräte verbraucherfreundlich umzusetzen. Die Umwelthilfe spricht von gezielter Sabotage.

Verbraucher haben in Deutschland seit dem 24. Juli 2016 per Gesetz das Recht, bestimmte alte Elektrogeräte bei großen Händlern kostenlos abzugeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Das ist hierzulande jetzt zwar gültiges Recht, im täglichen Leben ist das aber offenbar noch etwas kompliziert. Denn wie Tests der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zeigen, nehmen Handelsunternehmen wie Amazon, Karstadt, Obi, Otto und Ikea ihre neuen Pflichten noch nicht ernst.

Handel muss alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen, tut das aber nicht 

Laut der Deutschen Umwelthilfe muss der Handel in Deutschland jetzt alte Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern kostenlos zurücknehmen und dann auch umweltgerecht entsorgen. So schreibt es das neue Elektrogesetz vor. Daran halten müssen sich Händler, deren Verkaufs- oder Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte mehr als 400 Quadratmeter groß ist.

Wie die Umwelthilfe anmerkt, kommt das Gesetz nicht überraschend. Der stationäre und der Online-Handel hatten monatelang Zeit, sich auf die jetzt geltenden Regelungen vorzubereiten. Umso erstaunlicher ist es, dass sich nun viele Händler nicht daran halten.

Keine Rücknahme von Elektroschrott

Von Juli bis August 2016 hat die DUH 45 große Elektrofachgeschäfte, Baumärkte, Möbelhäuser und Online-Händler besucht und die Möglichkeiten der Rückgabe für alte Elektrogeräte überprüft. Das Ergebnis: Die Mehrheit informiert die Verbraucher nicht oder fehlerhaft, erschwert die Rückgabe durch zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten oder einen hohen Packaufwand. Manche Händler nahmen die Geräte gar nicht zurück.

Bisher profitiere der Handel von der schwer nachzuweisenden Größe der Verkaufs- respektive Versand- und Lagerfläche von Elektrogeräten, die laut Gesetz 400 Quadratmeter überschreiten muss, so die DUH. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert: 

"Mit Hinweis auf die Verkaufsfläche von Elektrogeräten verweigern zahlreiche Händler die Altgeräterücknahme. Der Kunde müsste nun mit einem Maßband das Ladengeschäft vermessen, um sein Rückgaberecht durchzusetzen. Das ist absurd, verbraucherunfreundlich und in vielen Fällen sogar illegal".

Neue Rücknahmeverpflichtung praxisfremd

Besonders im Onlinehandel sind die Kunden nicht in der Lage, eine behauptete kleinere Versand- und Lagerfläche zu überprüfen, so Resch. Die DUH fordert nun, diese Praxis sofort zu beenden, Verbraucher aktiv aufzuklären und die Rückgabe einfach und verbraucherfreundlich zu gestalten.

Wegen Rücknahmeverweigerung hat die DUH die Branchenriesen Amazon und Ikea bereits abgemahnt. Inzwischen liegen weitere Hinweise von Verbrauchern vor, deren Altgeräte nicht entgegengenommen wurden.

Die komplette Auswertung der Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe finden Sie hier.

Die komplette Auswertung der Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe finden Sie auf den Seiten der DUH.
Die komplette Auswertung der Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe finden Sie auf den Seiten der DUH.

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Autor: Ronald Tiefenthäler, 25.08.2016 (Update: 25.08.2016)