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Xiaomi darf Mi Pad in Europa nicht Mi Pad nennen

Xiaomi darf das Mi Pad 3 in Europa nicht Mi Pad 3 nennen
Xiaomi darf das Mi Pad 3 in Europa nicht Mi Pad 3 nennen
Ein europäisches Gericht entschied Xiaomi darf seine Tablets nicht Mi Pad nennen, da die Verwechslungsgefahr mit dem Namen iPad zu groß ist.

Xiaomi hat einen Markenstreit gegen Apple vor dem Gericht der Europäischen Union verloren und darf den Tabletnamen „Mi Pad“ in Europa nicht als Marke registrieren. Für die Richter in Luxemburg hat „Mi Pad“ eine zu große Ähnlichkeit mit „iPad“, was zu Verwechslungen führen könnte. Da Apple die Wortmarke iPad bereits früher als Xiaomi angemeldet hat, entschieden die Richter für Apple und gegen Xiaomi.

Mit dem Urteil bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Euipo), die Apples Widerspruch gegen eine Markeneintragung bereits Ende 2015 stattgegeben hatte. Gegen das Urteil der Luxemburger Richter kann Xiaomi Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen. Auf Grundlage des heute ergangenen Urteils kann Apple von Xiaomi verlangen, dass sie den Verkauf von Tables mit den Namen Mi Pad in Europa einstellen. Bei einer Weigerung könnte Apple Xiaomi vor einem Markengericht verklagen.  

Xiaomi stellte 2014 sein erstes Tablet der Mi Pad Reihe vor. Mit dem Mi Pad 3 wurde in diesem Jahr die dritte Generation des Mi Pads gestartet. Apple hatte 2010 sein erstes iPad vorgestellt.

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Autor: Arnulf Schäfer,  5.12.2017 (Update:  5.12.2017)