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Bundesgerichtshofurteil: Käufer muss zu billiges Notebook zurückgeben Print
Written by Stefan Hinum   
Wednesday, 23 February 2005
Ein Käufer, der ein Notebook für nur 245 Euro erstanden hatte, muss den Laptop wieder an den Internet-Händler zurückgeben. Der tatsächliche Preis sollte mit 2650 Euro mehr als das Zehnfache betragen. Durch einen Softwarefehler war das Notebook aber zum Super-Angebot auf die Website des Computer-Händlers geraten.
Nachdem bereits das Amtsgericht Herford und das Landgericht Bielefeld mit dem Fall befasst waren, entschied der Bundesgerichtshof über die Folgen des Software-Fehlers. Laut dem veröffentlichten Urteil unterlag der Händler einem Erklärungsirrtum und kann deshalb den Kaufvertrag wirksam anfechten. Das Schnäppchen muss vom Käufer zurückgegeben werden. Der Preisfehler war zunächst unbemerkt geblieben; der Computerversand lieferte das Notebook im Februar 2003 mit einer Rechnung über 245 Euro an den Besteller aus und forderte erst Tage später die Rückgabe.
Last Updated ( Thursday, 26 May 2005 )
 
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