Bundesgerichtshofurteil: K�ufer muss zu billiges Notebook zur�ckgeben |
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Written by Stefan Hinum
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Wednesday, 23 February 2005 |
Ein Käufer, der ein Notebook für nur 245 Euro erstanden hatte, muss den Laptop wieder an den Internet-Händler zurückgeben. Der tatsächliche Preis sollte mit 2650 Euro mehr als das Zehnfache betragen. Durch einen Softwarefehler war das Notebook aber zum Super-Angebot auf die Website des Computer-Händlers geraten. Nachdem bereits das Amtsgericht Herford und das Landgericht Bielefeld mit dem Fall befasst waren, entschied der Bundesgerichtshof über die Folgen des Software-Fehlers. Laut dem veröffentlichten Urteil unterlag der Händler einem Erklärungsirrtum und kann deshalb den Kaufvertrag wirksam anfechten. Das Schnäppchen muss vom Käufer zurückgegeben werden. Der Preisfehler war zunächst unbemerkt geblieben; der Computerversand lieferte das Notebook im Februar 2003 mit einer Rechnung über 245 Euro an den Besteller aus und forderte erst Tage später die Rückgabe. |
Last Updated ( Thursday, 26 May 2005 )
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