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Kaufvertrag, Garantie, Entsorgung Print
Written by Stefan Hinum   
Saturday, 05 March 2005
Bevor Sie sich ein Notebook mit Pixelfehler ersteigern, vergleichen Sie unbedingt die Preise der Elektronikfachmärkte und Discounthändler. Bei Auktionshäusern werden Geräte angeboten, die im Ladengeschäft aufgrund des Zustandes nicht mehr verkäuflich wären. In der Bieteuphorie wird häufig doppelt soviel geboten, wie der Laptop wert ist.
Der internetversierte Notebookinteressent stellt schnell fest, dass ein Notebook beim Elektronik-Discounter im Internet günstiger ist, wie ein Desktop-Rechner beim Aldi um die Ecke oder im Computer-Fachgeschäft. Über eine kostenlose Preisagentur im Internet, sollte man sich die günstigsten Preise raussuchen lassen und dann einen Anbieter wählen, der die Zahlung per Rechnung akzeptiert. Bei der Anschaffung eines solchen Gerätes bitte nie per Vorkasse oder Nachnahme zahlen! Sonst warten Sie monatelang auf das Gerät, oder man sendet Ihnen ein defektes Notebook.
Bei Kauf über Internet oder Telefon gilt von vornherein ein Rückgaberecht von 14 Tagen (Fernabsatzgesetz).Sehr sinnvoll ist ein 24-Stunden-vor-Ort-Austausch- und Abholservice im Schadensfall. Händlergarantie 2 Jahre ist im EU-Raum Standard und umfasst Hersteller- und Ersatzteilgarantie. Kleinteile sind oft schwer und teuer zu bekommen. Gerichtsverfahren um vermeintliche Schnäppchen dauern lange und können ohne Rechtsschutzversicherung teuer werden.
Support gibt es oft gegen Aufpreis (teure Hotline, tote Telefonnummern, lange Warteschleifen, E-Mail-Hilfe mangelhaft; bei teuren Geräten meist professioneller. Gewünschte/vereinbarte Eigenschaften und Rückgaberecht sollte man sich optimalerweise schriftlich auf der Rechnung zusichern lassen, was aber in der Praxis wohl nur bei Grosskunden realierbar ist.
Rücknahmepflicht zur Entsorgung durch den Hersteller, z. B. wegen umweltbelastendender Stoffe wie Quecksilber, Cadmium ist gesetzlich vorgesehen.
 
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