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Nachgehakt: Illegale Preisabsprachen - Hardwarehersteller am Pranger

Nachgehakt: Illegale Preisabsprachen - Hardwarehersteller am Pranger
Nachgehakt: Illegale Preisabsprachen - Hardwarehersteller am Pranger
Asus ist nur eine von vielen Firmen, die von der EU jetzt unter dem Vorwurf der illegalen Preisabsprachen durch das Dorf getrieben wird. Worum geht es eigentlich in diesem Kartellverfahren? Hier ein paar Antworten.

Illegale Preisabsprachen - das klingt nach einem ziemlich alten Hut. Blickt man zurück, dann trügt dieser Eindruck auch nicht, denn unsere Zeitlinie ist geradezu zugepflastert mit dicken Kartellverfahren wegen Produkten und Leistungen, für die es schon Kartelle gegeben hat. Schon im Jahr 2009 gab es beispielsweise eine Kartellstrafe gegen den Halbleiterhersteller Intel in Höhe von 1,06 Milliarden Euro Strafe. Die Liste ließe sich noch lange fortführen: Egal ob Bier, Wurst, Zucker, Tondachziegel oder Zement - Preisabsprachen sind offenbar an der Tagesordnung.

Legale und illegale Preisabsprachen

Sehr verbreitet, um nicht zu sagen "üblich", sind Preisabsprachen offenbar. Für einige Güter und Leistungen ist in Deutschland sogar eine Preisbindung vorgesehen, wie beispielsweise für Arzneimittel oder Bücher. Ab und an ist also auch zumindest etwas Preiskartell erlaubt und damit auch legale Preisabsprachen. Das geht auch, wenn es sich um einen zentral geführten Filialisten wie die Discounter Aldi oder Norma handelt.

Diese dürfen ihre Produkte mit einem einheitlichen Preisschild versehen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen gilt das aber nicht für Hersteller oder Unternehmer und Franchisenehmer. So dürfen Hersteller ihren Händlern nicht vorschreiben, zu welchem Preis diese ein Produkt verkaufen. Hier liegt auch der Vorwurf der EU. Hersteller von Unterhaltungselektronik wie Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer sollen die Möglichkeiten der Händler unerlaubt eingeschränkt haben, eigene Preise festzulegen.

EU-Wettbewerbsregeln

In ihren Spielregeln für den Binnenmarkt verbietet die EU unter anderem ausdrücklich alle Preisabsprachen, die den Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts verhindern, einschränken oder verfälschen könnten. Verboten ist beispielsweise eine Festsetzung der An- oder Verkaufspreise durch Hersteller. Sprich Hersteller können zwar zum Beispiel eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) für ein Notebook ausgeben; die Händler können das Laptop aber auch zu einem Preis verkaufen, der weit darunter liegt.

Auch Asus im Fadenkreuz der EU-Ermittler

Wie wir berichteten, hat die Europäische Kommission am 2. Februar 2017 ein förmliches Kartellverfahren gegen zahlreiche Unternehmen eingeleitet. Unter anderen auch gegen die Asustek Computer Inc., Asus France S.A.R.L und Asus Computer GmbH in Deutschland. Brüssel prüft, ob es unerlaubte Geschäftspraktiken oder Vereinbarungen gegeben habe, mit denen der Verkaufspreis festgelegt oder einen Mindestverkaufspreis in Bezug auf elektronische Produkte im Wirtschaftsraum erzwungen wurde.

Die Kommission vermute, dass gegen EU-Vorschriften verstoßen wurde, die wettbewerbswidrig sind. Wie die EU-Kommission in ihrer Ausführung bekannt gab, beabsichtigt Brüssel insbesondere zu prüfen, ob Vereinbarungen zwischen Hersteller und Einzelhändler stattgefunden haben, die eine Festsetzung des Verkaufspreises oder die Einführung eines Mindestverkaufspreises für Händler zur Folge hatte. Das Kartellverfahren läuft.

Und was heißt das konkret? Ein fiktives Beispiel.

Angenommen ein Laptop-Hersteller hätte einen Fachhändler, der ein "Marken"-Notebook des Herstellers verkaufen will. Das Unternehmen könnte dann zu seinem Händler sagen: "Du kannst das Laptop für 1.000 Euro haben und verkaufst es für 1.250 Euro. Dann haben wir beide was davon." Der Händler könnte dann entgegnen: "Aber zu diesem Preis werde ich das Notebook doch niemals los. Preisvergleiche und so!" Dann könnte der Laptop-Hersteller den Händler beruhigen und entgegnen: "Keine Sorge. Wir machen das schon, dass es keinen günstigeren Anbieter für diese Notebook gibt." Händler: "Aber online und so."

Der Notebook-Hersteller könnte dann noch etwas weiter ausholen und sagen: "Wir haben da eine Software und damit … (ab jetzt würde es wahrscheinlich beim Belauschen des Gespräches ziemlich undeutlich, weil für Brüssel interessant) … du siehst, du brauchst dir keine Sorgen machen. Alle werden das Notebook zu diesem Preis anbieten." Und fertig ist eine illegale Preisabsprache. Denn der Hersteller würde in unserem fiktiven Beispiel den Preis für das Laptop in unlauterer Weise vorschreiben. Und genau das will die EU mit den EU-Wettbewerbsregeln verhindern.

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Autor: Ronald Matta, 21.08.2017 (Update: 23.08.2017)