Faltbares Fahrräder - ob nun ohne oder mit Elektromotoren - können durchaus eine erhebliche Erleichterung beim Pendeln darstellen und sogar einen massiven Zeitgewinn bedingen, wenn beispielsweise Start- und Zielort von schnell und häufig angefahrenen Haltestellen eine gut mit einem Fahrrad überwindbare Distanz voneinander entfernt liegen. Dabei gibt es bei verschiedenen Verkehrsverbünden durchaus unterschiedliche Regeln, die Deutsche Bahn ist dabei auch unserer Erfahrung nach relativ unkompliziert: Zusammengeklappte Fahrräder auch mit Elektromotor können sogar im ICE ohne zusätzliches Ticket als Handgepäck genutzt werden. Da in Deutschland für den Personennahverkehr aber zahlreiche Verkehrsverbünde zuständig sind, gab es durchaus unterschiedliche Regeln.
Jetzt gibt es bei mehreren Verkehrsverbünden eine Regeländerung, konkret betrifft diese den Verkehrsverbund Oberelbe, den Mitteldeutschen Verkehrsverbund und den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien, also in Sachen aktive Verkehrsverbünde. Diese bestehen inzwischen nicht mehr darauf, dass ein faltbares Fahrrad zur kostenfreie Mitnahme nicht nur zusammengeklappt, sondern auch noch in einer Tasche verpackt wird.
Der ADFC, der sich für diese Regeländerung eingesetzt hat, begrüßt diese natürlich ausdrücklich. Tatsächlich ist es in der Praxis recht umständlich, ein Fahrrad dann - möglicherweise für nur wenige Haltestellen - noch in eine Packtasche zu verbringen und dann wieder auszupacken. Damit sind die Regeln für die Mitnahme von faltbaren Fahrrädern in Sachsen nun gleich. Etwa in den Beförderungsbedingungen der VVO ist nur von einem zusammengeklapptem Fahrrad die Rede, dementsprechend ist die Reifengröße nicht relevant.











