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VanMoof: Offizielle Angaben zur Zukunft für Besitzer und Interessierte auch zu Garantie und ungelieferten E-Bikes

VanMoof: Auch schlechte Nachrichten für Bestandskunden
VanMoof: Auch schlechte Nachrichten für Bestandskunden
Es gibt Informationen zum Fortbestand von VanMoof. Konkret wurde ein FAQ veröffentlicht. Grundsätzlich werden gute Nachrichten verkündet, allerdings werden noch einmal die Realitäten eines Insolvenzverfahren klar.

Die Pleite von VanMoof war in diesem Jahr sicher eines der heißesten Themen in der Welt der E-Bikes. Grund dafür war auch die Nutzung dedizierter Teile, welche eine Abhängigkeit vom Hersteller bedingen, aber auch Konstellation wie die Nutzerberichten zufolge alles andere als unpopuläre Leasing etwa über JobRad. Grundsätzlich konnte eine komplette Geschäftsaufgabe verhindert werden, da Lavoie das Unternehmen übernommen hat. Bislang war noch unklar, wie die Zukunft für VanMoof aussehen wird.

Mit einem FAQ-Eintrag wird nun etwas Licht ins Dunkle gebracht. Konkret wird die Marke weiter bestehen. Lavoie und McLaren Applieds Vision teilen dabei drei Visionen in den FAQ mit. Konkret sollen alle Fahrer eines VanMoof jederzeit ihr Fahrrad fahren können. Dies soll durch die erhöhte Verfügbarkeit von Ersatzteilen realisiert werden, allerdings sollen auch dritte Parteien am Know-How beteiligt werden. Es könnte so sein, dass in Zukunft entsprechende Dokumentation verfügbar sind - mittelfristig ist es sicher das Ziel, dass viele Fahrradwerkstätten VanMoof-E-Bikes warten können. Weiterhin soll eine Auswahl aktueller VanMoof-Modelle wieder in den Verkauf gelangen, zudem soll auch an neuen Produkte gearbeitet werden. Es wird auch eine verlässliche und transparente Kommunikation versprochen.

Schlechte Neuigkeiten gibt es für Bestandskunden trotzdem - die allerdings nicht unbedingt überraschend sind. So wird klargestellt, dass die bisherigen Garantieansprüche der Kunden gegenüber der alten VanMoof-Unternehmung gelten und die neue Unternehmung diese offenbar auch nicht freiwillig übernehmen wird. Selbiges gilt auch für Kunden, die ein Fahrrad bezahlt, aber noch nicht geliefert bekommen haben. Hier wird auch noch einmal auf die Gläubigerliste hingewiesen.

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Autor: Silvio Werner, 13.10.2023 (Update: 13.10.2023)