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Heimliches Tracking: OLG Jena verurteilt Meta zu 3.000 Euro Schadenersatz

Meta-Klage erfolgreich
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Meta-Klage erfolgreich
Der Meta-Konzern (Facebook, Instagram) hat vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten. Wegen des heimlichen Trackings wurde das Unternehmen im März 2026 vom OLG Jena zur Zahlung von 3.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Für Facebooknutzer gibt es drei Optionen, ebenfalls zu klagen.

Hintergrund der Klage war der Einsatz sogenannter "Business-Tools" durch Meta. Über diese Werkzeuge verfolgte der Konzern das Surfverhalten von Nutzerinnen und Nutzern quer durchs Netz – und zwar selbst dann, wenn diese gar nicht eingeloggt waren und einer Datenübermittlung zu keinem Zeitpunkt zugestimmt hatten.

Der Senat des OLG Jena rügte dieses Vorgehen scharf als "anlasslose Datensammlung". Meta habe damit zentrale Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts (DSGVO) verletzt, insbesondere die Prinzipien der Transparenz, der Zweckbindung und der Datenminimierung.

Die Konsequenzen für Meta gehen über den finanziellen Aspekt hinaus: Neben der Zahlung von 3.000 Euro Schadenersatz muss der Konzern der klagenden Person umfassend Auskunft über alle gespeicherten Daten erteilen und diese restlos löschen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen.

Drei Wege für Betroffene: So lässt sich gegen Meta vorgehen

Das jüngste Urteil aus Jena stellt nur eines von über 40 Urteilen dar, die gegen den Mutterkonzern von Facebook gefällt wurden. Wer selbst gegen die illegale Überwachung durch Meta vorgehen möchte, hat grundsätzlich drei Optionen, die sich in Aufwand, Risiko und möglichem Ertrag deutlich unterscheiden:

1. Auf eigene Faust klagen (Individualklage)

Dieser Weg empfiehlt sich hauptsächlich für Personen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, da diese das finanzielle Risiko trägt. Die volle erstrittene Summe bleibt im Erfolgsfall beim Kläger. Die Verbraucherkanzlei Baumeister und Kollegen bietet Onlineformulare und Beratungen für Betroffene an. Zudem führt "Baumeister und Kollegen" eine Liste bereits erfolgreich geführter Verfahren gegen Meta. Über diese lassen sich gezielt Kanzleien finden, die bereits Erfahrung und Erfolge vor Gericht vorweisen können. Allerdings birgt die Klage über eine Rechtsschutzversicherung auch ihre ganz eigenen Risiken und verlangt nach eigener Arbeit. Durch die Klage gegen Meta kann die Rechtsschutzversicherung das Recht erlangen, den Versicherungsvertrag im Anschluss zu kündigen. Zudem kann es nötig werden, selbst vor Gericht zu erscheinen.

2. Teilnahme an einer Verbandsklage

Über einen Verbraucherschutzverein wird Meta gebündelt auf Auskunft, Löschung der Daten, Unterlassung sowie auf hohen Schadenersatz verklagt (gefordert werden 5.000 Euro für volljährige und 10.000 Euro für minderjährige Nutzer). Dieser Weg bietet eine hohe potenzielle Entschädigung bei null Kostenrisiko. Die Finanzierung übernimmt der Prozessfinanzierer Padronus. Selbst vor Gericht erscheinen muss man so nicht. Hier ist ebenfalls ein langer Atem gefragt. Ein Urteil wird voraussichtlich erst Mitte 2026 oder 2027 fallen. Im Erfolgsfall behält Padronus zudem 9,5 Prozent des zugesprochenen Betrags als Provision ein. Das wären bei erstrittenen 5.000 Euro genau 475 Euro.

3. Ansprüche an Rechtsdienstleister verkaufen

Anbieter wie PrivacyReClaim kaufen Betroffenen ihre potenziellen rechtlichen Ansprüche direkt ab. Es entsteht keinerlei eigener Aufwand und das Geld fließt sofort (bei PrivacyReClaim aktuell 50 Euro). Die Auszahlung beschränkt sich damit auf „Kleckerbeträge“ im Vergleich zu den Summen, die bei einer Individual- oder Verbandsklage an Schadenersatz möglich wären.

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> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2026-03 > Heimliches Tracking: OLG Jena verurteilt Meta zu 3.000 Euro Schadenersatz
Autor: Marc Herter, 19.03.2026 (Update: 19.03.2026)