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Facebook und Instagram können ab November werbefrei verwendet werden, durch neues Abo

Facebook und Instagram können bald ohne Werbung genutzt werden. (Bild: Meta)
Facebook und Instagram können bald ohne Werbung genutzt werden. (Bild: Meta)
Facebook- und Instagram-Nutzer in der Europäische Union können beide Plattformen bald vollständig werbefrei nutzen, solange ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird. Da dieses Abo vor allem aufgrund von EU-Richtlinien eingerichtet wurde, wird es im Rest der Welt nicht angeboten.

Meta hat in einer Pressemeldung angekündigt, dass Facebook- und Instagram-Nutzer in der Europäischen Union sowie in der Schweiz ab November ein Abonnement abschließen können, das es ermöglicht, beide Plattformen werbefrei zu nutzen. Dieses Abo kostet 9,99 Euro pro Monat, wenn es über die Webseiten abgeschlossen wird, oder aber 12,99 Euro pro Monat bei Abschluss über die iPhone- oder Android-Apps, um die Plattformgebühren von Apple und Google abzudecken.

Wer dieses Abo abschließt, profitiert darüber hinaus davon, dass die persönlichen Daten nicht mehr für die Optimierung von personalisierter Werbung ausgewertet werden. Ein einzelnes Abo reicht anfangs aus, um Werbung aus sämtlichen miteinander verbundenen Facebook- und Instagram-Accounts zu entfernen. Ab 1. März 2024 veranschlagt Meta für jeden zusätzlichen Account allerdings einen Aufschlag von 6 Euro pro Monat über das Web oder aber 8 Euro pro Monat in den Apps.

Meta betont, dass der Konzern weiterhin an ein kostenloses, werbefinanziertes Internet glaubt, und Nutzer auch in Europa weiterhin die Möglichkeit haben werden, Facebook und Instagram ohne Abonnement und mit personalisierter Werbung zu verwenden. Dass dieses Abonnement dennoch eingeführt wird, liegt einzig daran, dass die Europäische Union durch den Digital Markets Act und die DSGVO verlangt, dass Nutzer Plattformen verwenden können, ohne dass ihre Daten für Werbezwecke verwendet werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Juli entschieden, dass ein kostenpflichtiges Abonnement eine zulässige Form dieser Nutzung ist.

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Autor: Hannes Brecher, 30.10.2023 (Update: 30.10.2023)