Ein US-Startup namens Operation Bluebird will es mit Elon Musks X Corp aufnehmen. Das Unternehmen aus Virginia will die ehemaligen Twitter-Marken „Twitter“ und „Tweet“ zurück auf den Markt bringen – inklusive des ikonischen blauen Vogel-Logos – und hat dafür eine 105 Seiten umfassende Petition beim US-Patentamt (USPTO) eingereicht. Ziel ist es, die Marken offiziell als „aufgegeben“ erklären zu lassen, um sie anschließend für eine eigene Plattform unter twitter.new zu nutzen.
Der Hintergrund: Elon Musk hatte Twitter Ende 2022 für 44 Milliarden US-Dollar übernommen, prompt in „X“ umbenannt und dem Nachrichtendienst ein neues Logo verpasst. Darauf folgten große Bemühungen, alles zu entfernen, was Nutzer an Twitter erinnern könnte. Als einer der letzten Schritte soll bald die Domäne Twitter.com stillgelegt werden. Was Musk wahrscheinlich eher als strategische Markenbereinigung betrachtet, kann auch als gewöhnliche Aufgabe einer Marke gewertet werden. Nach amerikanischem Markenrecht kann ein Schutz nämlich verfallen, wenn eine Marke nicht mehr kommerziell genutzt wird und keine Absicht zur Wiederaufnahme besteht. Genau darauf zielt Operation Bluebird ab.
Die Initiative wird von Stephen Coates angeführt, der einen sehr guten Einblick in die Markenstruktur und die juristischen Prozesse hinter Twitter hat. Dieser war nämlich früher Markenanwalt der alten Twitter Inc. und dort selbst für die Pflege des Markenportfolios zuständig. Sein Insiderwissen scheint Coates nun nutzen zu wollen, um Twitter wiederzubeleben.
IP-Anwalt Josh Gerben, der nicht beteiligt ist, hält es laut Reuters für möglich, dass der Markenschutz tatsächlich erlischt, falls X die frühere Marke objektiv nicht mehr nutzt. Gleichzeitig könne X Corp sich jedoch weiterhin auf Restwerte und potenzielle Verwechslungsgefahr berufen, um Konkurrenten abzuwehren. X Corp erneuerte die Markenregistrierung 2023 noch einmal offiziell – ein starkes Argument gegen die These der vollständigen Aufgabe. Ob Operation Bluebird die Marke tatsächlich wiederbeleben kann, bleibt also abzuwarten. Sollte das jedoch der Fall sein, könnte es nicht nur die Rückkehr einer der bekanntesten der Welt einläuten, sondern auch einen Präzedenzfall schaffen, der weitreichende Folgen für den Umgang mit aufgegebenen oder umbenannten Marken im haben dürfte.
Quelle(n)
Bildquelle: Brett Jordan / Pexels






