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SuperDeals: Samsung verärgert Kunden mit minderwertigen Prämien

Samsung Galaxy S20 (Symbolbild, Daniel Romero)
Samsung Galaxy S20 (Symbolbild, Daniel Romero)
Käufer eines Samsung-Fernsehers sehen sich aktuell mit Problemen bei einer Cashback-Aktion konfrontiert. Statt dem versprochenen Samsung Galaxy S20 erhalten diese bisweilen ohne Vorwarnung ein Samsung Galaxy S20 FE.

Erst im Dezember konnte Samsung verkünden, mehr als eine Millionen The Frame-Fernsehgeräte verkauft zu haben. Wahrscheinlich nicht ganz unschuldig am Verkaufserfolg: Die durchaus attraktiven Cashback-Aktionen, mit denen Samsung den Kauf eines The Frame-Gerätes attraktiver machte.

Wir haben im Dezember über die Samsung SuperDeals berichtet. Kunden wurde je nach konkret erworbenem Fernseher entweder ein Cashback oder eine Hardware-Zugabe versprochen. Dabei war das Angebot nicht nur auf The Frame-Fernseher beschränkt, allerdings ergaben sich mit diesen Modellen sehr attraktive Angebote. Nun wurden wir von - durchaus verärgerten - Kunden darauf hingewiesen, dass Samsung ganz offenbar Kunden mit minderwertigeren Prämien beliefern will.

So haben wir den vollständigen Schriftverkehr zwischen einem Kunden und dem Samsung-Support vorliegen. Zu beachten: Der Support-Fall eskalierte dabei bis hin zum CEO-Mail Samsung Support Team beziehungsweise bis zur Samsung Geschäftsleitung. Dies und zahlreiche Wortmeldungen von betroffenen Kunden legen nahe, dass es sich bei dem Vorgang nicht um einen Einzelfall handelt.

Der Kunde selbst hat seinen Fernseher registriert, der Anspruch auf den Cashback wird ganz offenbar auch von Samsung nicht bestritten. Allerdings: Die versprochene Prämie in Form des Samsung Galaxy S20 ist nicht mehr lieferbar, stattdessen wird dem Kunden mitgeteilt, ein Samsung Galaxy S20 FE zu erhalten - und dies nur aus Kulanz.

Interessant dabei: Sowohl in diesem als auch in vielen anderen Fällen argumentiert Samsung mit den Teilnahmebedingungen - allerdings nur selektiv. So behält sich Samsung den Teilnahmebedingungen zufolge das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit der Zugabe einen gleichwertigen Ersatz zu liefern, Kunden sollen über geänderte Teilnahmebedingungen aber informiert werden. Gleichzeitig soll Samsung die Aktion aber auch vorzeitig beenden dürften. Inwieweit sich die Situation rechtlich verhält, ist zumindest aus unserer Sicht völlig unklar.

Rechtanwalt Dr. Matthias Böse hat sich in einem Beitrag zur Thematik geäußert und geht davon aus, dass betroffene Kunden einen Anspruch auf Lieferung haben. Der Rechtsanwalt rät Betroffenen, Samsung eine Frist zur Lieferung des Smartphones zu setzen.

Die Kritik entzündet sich dabei nicht nur am Wechsel der Prämie selbst, sondern auch an der zum Teil nicht stattgefunden Information über den Wechsel der Zugabe. Kritisiert wird auch die Quasi-Verlängerung der Aktion: So wurde die Aktion im Dezember noch einmal durchgeführt. Kunden, die sich noch während des ersten Aktionszeitraums vollständig registriert hatten, erhielten zumindest unbestätigten Angaben zufolge jetzt im Nachgang allerdings nur das Samsung Galaxy S20 FE. Dabei müsste Samsung als Hersteller sowohl des Fernsehers als auch der Prämie in Gestalt des Samsung Galaxy S20 über die Warenbestände informiert gewesen sein.

Wir haben Samsung am 29. Dezember 2021 um ein Statement gebeten, auf Nachfrage am 03. Januar wurde uns durch die zuständige PR-Agentur mitgeteilt, dass man sich in der inhaltlichen Abstimmung mit Samsung befinde.

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Autor: Silvio Werner,  4.01.2022 (Update:  4.01.2022)