Ausnahmen für Apple Watch und Co.: EU lockert Reparatur-Verordnung

Mit dem "Recht auf Reparatur" will die Europäische Kommission Hersteller von Elektronik-Produkten dazu zwingen, diese so zu gestalten, dass bestimmte Reparaturen einfacher durchgeführt werden können. Ab 18. Februar 2027 müssen unter anderem Smartphones und Tablets so aufgebaut sein, dass die Akkus ohne spezielles Werkzeug getauscht werden können, während Ersatzakkus mindestens fünf Jahre lang verfügbar sein müssen.
Diese Regelung zeigt bereits Wirkung: Die Nintendo Switch 2 (ca. 429 Euro auf Amazon) erhält eine neue Revision, und sogar der Apple Pencil der nächsten Generation soll eine austauschbare Batterie erhalten. Nun führt die Europäische Kommission aber eine Ausnahme dieser Regelung für bestimmte Produktkategorien ein. Diese gilt vor allem für elektrische Spielzeuge sowie für tragbare Geräte, inklusive Smartwatch, Fitness-Tracker und Smart Glasses. Damit müssen Produkte wie die Apple Watch, Google Fitibt Air oder auch die Meta Ray-Ban Smart Glasses auch künftig keine Akkus bieten, die einfach ausgetauscht werden können.
In einem Statement der Europäischen Kommission, das von Politico zitiert wird, heißt es, diese Ausnahme wäre nicht das Resultat davon, dass Druck auf die Gesetzgeber ausgeübt wurde. Stattdessen wäre das Öffnen von Produkten in dieser Kategorie mit Sicherheitsrisiken verbunden, welche Reparaturen durch Endverbraucher unrealistisch machen würden. Für Konsumenten bedeutet diese Änderung aber, dass einfach reparierbare Smartwatches wie die Google Pixel Watch 4 weiterhin die Ausnahme bleiben dürften.







