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Bundesnetzagentur: Vodafone muss Entgelt für Rufnummernweitergabe senken

Bundesnetzagentur: Vodafone muss Entgelt für Rufnummernweitergabe senken.
Bundesnetzagentur: Vodafone muss Entgelt für Rufnummernweitergabe senken.
Die Bundesnetzagentur hat die sogenannten Portierungsentgelte, die Vodafone bislang anderen Mobilfunkanbietern für die Mitnahme einer Mobilfunknummer in Rechnung gestellt hat, untersucht und für unwirksam erklärt. Auch die Entgelte, die Endkunden bei einer Rufnummermitnahme bezahlen müssen, sollen auf den Prüfstand.

Vodafone darf künftig für die Portierung von Mobilfunknummern an andere Anbieter nur noch maximal 3,58 Euro (netto) abkassieren. Die Bundesnetzagentur hat ein Entgelt der Vodafone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde. Gleichzeitig wurde der abgesenkte Betrag angeordnet.

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, wurde das angeordnete Entgelt für Vodafone anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben. Unmittelbar und direkt ändert sich für Endkunden sprich die Verbraucher dadurch allerdings nichts, da dies nur die Entgelte an andere Mobilfunkdiensteanbieter für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer betrifft.

Allerdings kündigte die Bundesnetzagentur an, nunmehr auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein.

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Autor: Ronald Matta, 30.09.2019 (Update: 18.01.2022)