Mit Blick auf den 2. August 2025 müssen sich Anbieter von General‑Purpose‑AI-Modellen (GPAI) auf neue gesetzliche Anforderungen einstellen: Transparenz über Trainingsdaten, technische Dokumentation und Governance-Pflichten treten nun verbindlich in Kraft. Diese Phase markiert einen entscheidenden zeitlichen Meilenstein der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689).
Was unter GPAI-Modelle fällt
Die EU-KI-Verordnung definiert General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) als KI-Systeme mit besonders breitem Einsatzspektrum, die auf umfangreichen, allgemeinen Datensätzen trainiert wurden und damit vielfältige Aufgaben erfüllen können – etwa Textgenerierung, Sprachverarbeitung, Bildanalyse oder Codeerstellung.
GPAI-Modelle sind typischerweise nicht auf einen spezifischen Zweck beschränkt, sondern bilden die Grundlage für verschiedenste Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Alltag.
Beispiele für betroffene Modelle sind unter anderem:
- GPT-4 von OpenAI, eingesetzt etwa in Microsoft Copilot und ChatGPT
- Gemini (früher Bard) von Google DeepMind
- Claude von Anthropic
- LLaMA von Meta
Diese Systeme erfüllen aufgrund ihrer technischen Reichweite und Trainingsarchitektur die Kriterien eines GPAI-Modells nach EU-Verordnung.
Aufsicht durch Europäische KI-Amt
Zusätzlich wird das Europäische KI-Amt (AI Office) aktiv: Es überwacht die Einhaltung der Vorschriften, entwickelt den verbindlichen KI-Verhaltenskodex der Europäischen Kommission weiter und koordiniert das europäische Aufsichtsnetzwerk.
Harte Strafen bei Verstößen
Verstöße gegen die GPAI-Vorgaben können streng sanktioniert werden: Es drohen Geldbußen von bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 15 Millionen Euro – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.
Für besonders risikoreiche GPAI-Modelle, etwa generative Sprachmodelle mit systemischer Wirkung auf kritische Infrastrukturen, gelten darüber hinaus zusätzliche Pflichten wie erweiterte Prüf- und Meldevorgaben.
Kein Aufschub: Kommission bleibt hart – freiwilliger Verhaltenskodex als Brücke
Trotz Forderungen namhafter Tech- und Industriekonzerne nach einer Fristverlängerung hält die EU-Kommission am Zeitplan fest: Eine Verschiebung der GPAI-Regeln sei ausgeschlossen.
Als Übergangshilfe können die betroffenen Unternehmen jedoch den KI-Verhaltenskodex unterzeichnen. Diese Firmen profitieren dann von geringerer Bürokratie und erhöhter Rechtssicherheit. OpenAI zeigte sich kooperationsbereit, während Meta die Teilnahme ablehnte.
Ausblick
Am 2. August 2025 tritt die EU in eine neue Ära der KI-Regulierung ein: Mit dem Start verbindlicher Vorgaben für GPAI-Modelle beginnt ein tiefgreifender Wandel im Umgang mit generativer KI. Unternehmen, die jetzt nicht handeln, riskieren rechtliche Unsicherheit und Wettbewerbsnachteile. Nur wer frühzeitig auf Transparenz, Governance und Compliance setzt, bleibt zukunftsfähig im europäischen Markt.










