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Gegen geplante Obsoleszenz: EU-Richtlinie soll Langlebigkeit erhöhen und Greenwashing unterbinden

Reparaturen sollen künftig auch mit Drittanbieter-Komponenten möglich sein, laut neuer EU-Richtlinie. (Bild: iFixit)
Reparaturen sollen künftig auch mit Drittanbieter-Komponenten möglich sein, laut neuer EU-Richtlinie. (Bild: iFixit)
Eine neue Richtlinie des Europäischen Parlaments soll einige der kundenunfreundlichsten Praktiken der Technologiebranche unterbinden. Druckerpatronen und Ersatzteile von Drittanbietern dürfen künftig nicht mehr absichtlich blockiert werden, geplante Obsoleszenz wird untersagt.

Das Europäische Parlament hat mit einer überwältigenden Mehrheit von 544 Stimmen dafür, 18 Stimmen dagegen und 17 Enthaltungen für eine neue Richtlinie gestimmt, welche die Lebensdauer von elektronischen Produkten verlängern und Greenwashing verhindern soll. Die genaue Formulierung dieser Richtlinie muss erst noch mit den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt werden, daher gibt es bislang noch keinen Zeitplan dafür, wann diese Richtlinie in Kraft treten wird.

Die gesteckten Ziele könnten den Kauf und die Nutzung von Elektronikgeräten innerhalb der EU aber deutlich angenehmer gestalten. Denn Produkte dürfen nicht mehr so entwickelt werden, dass sie eine absichtlich begrenzte Lebensdauer haben. Dazu gehört auch, dass die Funktionalität eines Produkts nicht eingeschränkt werden darf, wenn Verbrauchsgüter, Zubehör oder Ersatzteile von Drittanbietern verwendet werden. Das ist derzeit beispielsweise häufig bei Druckerpatronen oder Smartphone-Komponenten der Fall. Um Innovationen Raum zu geben, sind Reparatur-Einschränkungen weiterhin gestattet, solange Konsumenten vor dem Kauf ausdrücklich auf diese hingewiesen werden.

Ein standardisiertes Garantie-Label soll Konsumenten vor dem Kauf zeigen, wie viel Vertrauen Hersteller in die Langlebigkeit ihrer Produkte setzen. Diese Richtlinie würde darüber hinaus allgemeine Umwelt-Aussagen wie "umweltfreundlich", "natürlich" oder "klimaneutral" verbieten, solange diese nicht mit Daten untermauert werden können. Produkte dürfen nicht als klimaneutral beworben werden, wenn dies nur durch CO2-Offsets erzielt wird. Gelten Aussagen nur für Teile eines Produkts, wie etwa der Anteil an recycelten Materialien, muss dies klar so kommuniziert werden. Angaben zur Lebensdauer von Produkten sind nur noch dann gestattet, wenn diese bei üblicher Nutzung tatsächlich realistisch sind.

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> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2023-05 > Gegen geplante Obsoleszenz: EU-Richtlinie soll Langlebigkeit erhöhen und Greenwashing unterbinden
Autor: Hannes Brecher, 15.05.2023 (Update: 15.05.2023)