Nächster E-Bike-Hersteller insolvent: Schnäppchenpotenzial und Garantieprobleme

Der Markt für E-Bikes ist durchaus angespannt - und zwar tendenziell eher für die Hersteller als für die Kunden. So befindet sich die Branche eher in einer Phase der Konsolidierung, Kunden können durchaus von günstigen Preisen profitieren. Hersteller hingegen kämpfen teils um das wirtschaftliche Überleben - im Fall von Ghost ohne Erfolg. Konkret ist es dem Unternehmen nach der Insolvenz der Accell Group nicht gelungen, einen Investor zu finden und so den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Stattdessen wurde schon am 1. November das Insolvenzverfahren eröffnet, der Geschäftsbetrieb wird eingestellt.
Für Kunden, die ein Fahrrad von Ghost und zwar genauer gesagt der Ghost-Bikes GmbH erworben haben, können sich daraus durchaus handfeste Probleme ergeben. So wird die in Deutschland für Käufer recht vorteilhafte (Stichtwort: Beweislastumkehr) Gewährleistung über den Händler abgewickelt, für die freiwillige Herstellergarantie gilt das jedoch nicht. Konkret betrifft das den Rahmen, auf welchem Ghost je nach Fahrradkategorie eine drei- beziehungsweise fünfjährige Garantie beworben hat. Einen solchen Garantieanspruch müsste dann in der Insolvenztabelle angemeldet werden. In der Praxis sind ganz große finanzielle Leistungen dabei nicht zu erwarten.
Inwieweit es Sinn macht, noch ein E-Bike von Ghost zu erwerben, dürfte natürlich stark vom Angebot abhängen. Im Gegensatz etwa zu VanMoof verbaut(e) Ghost aber deutlich stärker Standardteile, was die Situation bei Reparaturen tendenziell doch deutlich entschärfen dürfte. Für die ebenfalls von der Accell Group-Insolvenz betroffenen Marken Haibike und Winora geht es hingegen weiter.
Quelle(n)
velobiz.de, Ghost








