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Schlecht für die Werbewirtschaft, gut für die Kunden: Europas Vorschlag für einfachere Cookie-Banner

Schlecht für die Werbewirtschaft, gut für die Kunden: Europas Vorschlag für einfachere Cookie-Banner
Schlecht für die Werbewirtschaft, gut für die Kunden: Europas Vorschlag für einfachere Cookie-Banner
Cookie-Banner sind für Kunden immer noch ein Ärgernis und völlig unstandardisiert. Jetzt legt die Europäische Datenschutzbehörde nach Beschwerde von „noyb“ einen Entwurf für einheitliche Ja/Nein-Banner vor. Der Werbewirtschaft dürfte das kaum gefallen.

Viele Webseiten, auch unsere, leben auch von Werbeeinnahmen über (personalisierte) Anzeigen. Wie wägt man da die Interessen ab? Die Werbewirtschaft hat ein Interesse daran den Besuchern einer Seite nicht wahllose Werbung, sondern möglichst individuell relevante Werbung anzuzeigen.

Die Kunden wiederum wollen verständlicherweise im Zweifelsfall eher nicht getrackt werden, die eigenen Daten behalten, schließlich sollte nicht jede Firma ungefragt empfindlich viel über private Interessen erfahren dürfen.

Seit der Einführung der Cookie-Banner sind diese ein ständiges Ärgernis. Viele Webseiten setzen Banner ein, bei denen es deutlich aufwändiger ist die Cookies abzulehnen als anzunehmen. Daraufhin reichte die Organisation noyb Beschwerde in über 700 Fällen ein. Eine Arbeitsgruppe des Europäischen Datenausschusses (EDSA) hat sich dieser Beschwerden angenommen und nun einen Regelentwurf für Cookie-Banner herausgearbeitet.

Folgende Praktiken gelten laut diesem Entwurf in Zukunft als rechtswidrig:

  • Fehlende Ablehn-Option auf derselben Ebene wie die Zustimmung
  • Bereits angekreuzte Kästchen anstelle einer aktiven Zustimmung
  • Eingebettete Textlinks zur Ablehnung
  • Links außerhalb des Cookie-Banner zur Verweigerung der Zustimmung
  • Der Vorwand des berechtigten Interesses an der Installation nicht notwendiger Cookies
  • Keine permanente Möglichkeit, die Zustimmung zu widerrufen

Noyb begrüßt den Entwurf, leichte Kritik gibt es aber z.B. dafür, dass die Arbeitsgruppe keine Entscheidung hinsichtlich irreführender Farben und Kontraste von Schaltflächen getroffen wurde. Die endgültige Fassung des Entwurfs ist noch nicht veröffentlicht. Anschließend muss der Entwurf noch in bestehendes Recht integriert bzw. umgesetzt werden.

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Autor: Christian Hintze, 24.01.2023 (Update: 24.01.2023)