Stein des Anstoßes: Zahlreiche Xperia Z-Smartphones und -Tablets des Herstellers Sony wurde im Rahmen des Marketings als durchaus wasserdicht und unter Wasser benutzbar dargestellt. So wurde das Xperia Z3 etwa mit einem Bild beworben, in dem unter Wasser ein Foto von einer tauchenden Personengruppe aufgenommen wurde.
Sony selbst ruderte im Jahr 2015 zurück und erklärte, dass eine solche Benutzung nicht anzuraten sei, es wurde lediglich auf ein zeitweises Untertauchen mit äußerstes Vorsicht beim Eintauchen und ohne Druckunterschiede getestet.
Die nun zugelassene Sammelklage fordert von Sony neben einer Garantieerweiterung insbesondere eine Rückerstattung von 50 Prozent auf die unverbindliche Preisempfehlung (MSRP). Käufer von insgesamt 24 Geräten können sich noch bis zum 1. November anschließen, allerdings nur in den USA.
Silvio Werner - Senior Tech Writer - 10092 Artikel auf Notebookcheck veröffentlicht seit 2017
Ich bin seit über zehn Jahren journalistisch aktiv, den Großteil davon im Bereich Technologie. Dabei war ich unter anderem für Tom's Hardware und ComputerBase tätig und bin es seit 2017 auch für Notebookcheck. Mein aktueller Fokus liegt insbesondere auf Mini-PCs und auf Einplatinenrechnern wie dem Raspberry Pi – also kompakten Systemen mit vielen Möglichkeiten. Dazu kommt ein Faible für alle Arten von Wearables und insbesondere für Smartwatches. Hauptberuflich bin ich als Laboringenieur unterwegs, weshalb mir weder naturwissenschaftliche Zusammenhänge noch die Interpretation komplexer Messungen fern liegen.