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AdBlock: Verlage verlieren Verfahren vor OLG

AdBlock: Verlage verlieren Verfahren vor OLG
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In der seit Jahren juristisch ausgefochtenen Auseinandersetzung zwischen zahlreichen Verlagen und dem AdBlock Plus-Anbieter Eyeo fällte das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg nun ein Urteil zugunsten von Eyeo. Eine Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof steht noch bevor.

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, hat das Oberlandesgericht Hamburg die Berufungsklage mehrerer Verlage abgelehnt und Eyeo Recht gegeben. Konkret bedeutet dies, dass das Oberlandesgerichts die Rechtsauffassung der Vorinstanz bestätigt und auch keine Revision zugelassen hat.

Somit verneinen die Richter eine grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreit, wodurch den Klägern der Gang vor den Bundesgerichtshof verwehrt ist.

Konkret ging es in dem Rechtsstreit um die Zulässigkeit von AdBlock Plus, welche den Klägern zufolge einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt.

Vor dem Bundesgerichtshof wird der Fall - allerdings nicht mit diesen Klägern - nichtsdestotrotz landen: Das Oberlandesgericht Köln gab in einem anderen Verfahren dem klagenden Verlag hingegen recht und verwies den Fall an den BGH. Auch wenn in Deutschland auch Urteile des Bundesgerichtshofs nicht bindend sind, geht von einem BGH-Urteil jedoch erhebliche Signalwirkung aus, sodass der Rechtsstreit in der am 19. April 2018 startenden Verhandlung vor dem BGH möglicherweise endgültig geklärt wird.

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Autor: Silvio Werner, 23.03.2018 (Update: 15.05.2018)