747.000 Tonnen E-Schrott recycelt - so viel wie 7 der größten Containerschiffe der Welt! Das zeigt die Recycling-Bilanz

Das Recycling von Elektroaltgeräten in Deutschland bleibt ein Thema von hoher Bedeutung für die Rohstoffwende. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2023 insgesamt 906.100 Tonnen an E-Schrott bei den zertifizierten Erstbehandlungsanlagen angenommen. Davon konnten 747.000 Tonnen wieder dem Recycling zugeführt werden, was einer Quote von 82,4 Prozent entspricht.
Im Vergleich zum Vorjahr 2022 stieg die angenommene Menge um leichte 0,6 Prozent. Dennoch bleibt die Gesamtmenge deutlich unter dem Höchststand des Pandemiejahres 2020, als noch über eine Million Tonnen erfasst wurden.
Kleingeräte dominieren die Müllmenge
Die Zahlen zeigen, dass Kleingeräte die größte Last für die Entsorgung darstellen. Mit 287.400 Tonnen machen sie 31,7 Prozent der gesamten angenommenen Elektroaltgeräte aus. Zu dieser Kategorie zählen alltägliche Objekte wie Fernbedienungen, elektrische Zahnbürsten oder Wasserkocher.
An zweiter Stelle folgen Großgeräte (z. B. Waschmaschinen oder Pedelecs) mit 250.700 Tonnen (27,7 Prozent). Wärmeüberträger wie Kühlschränke und Wärmepumpen kamen auf 18,3 Prozent, während die Kategorie der kleinen IT- und Telekommunikationsgeräte (darunter Handys und Router) einen Anteil von 10,0 Prozent ausmachte.
Recyclingquoten: Photovoltaikmodule an der Spitze
Bei der Recyclingquote zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Kategorien. Die höchste Quote wurde bei Photovoltaikmodulen verzeichnet. Von den erfassten 14.200 Tonnen in dieser Kategorie wurden hervorragende 90,7 Prozent wiederverwertet.
Die niedrigste Quote hingegen verzeichneten ausgerechnet die am häufigsten anfallenden Kleingeräte mit 79,3 Prozent.
Der übrige, nicht recycelte Elektroschrott von insgesamt 159.100 Tonnen wurde entweder zur Wiederverwendung vorbereitet (2,1 Prozent), einer sonstigen Verwertung zugeführt – beispielsweise zur Energiegewinnung (13,8 Prozent) - oder beseitigt (1,7 Prozent), etwa durch Deponierung. Die getrennte Sammlung ist essenziell, um wertvolle Rohstoffe wie seltene Erden, Kupfer oder Gold zurückzugewinnen.
Entsorgung: Verpflichtungen für Handel und Kommunen
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt die Pflichten zur kostenlosen Entsorgung. Einzelhändler und Onlineshops mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche über 400 Quadratmeter im Elektrohandel (bzw. 800 Quadratmeter im Lebensmittelhandel) sind zur Rücknahme verpflichtet:
- Großgeräte müssen beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts zurückgenommen werden.
- Kleingeräte (Kantenlänge unter 25 cm) werden auch ohne Neukauf kostenlos angenommen.
Darüber hinaus stehen Verbrauchern die kommunalen Wertstoffhöfe und Recyclinghöfe sowie teilweise mobile Sammelstellen zur Verfügung.
















