Das Razer Phone 2 wird zerkratzt, verbogen und angezündet
Der JerryRigEverything-Youtube-Channel hat sich ein paar Minuten dem neuen Gaming Phone aus dem Hause Razer gewidmet - dem Razer Phone 2. Die übliche Testprozedur besteht aus Kratz und Bendtests, zudem wird gecheckt, wie sich das 120 Hz-Display unter der Flamme eines Feuerzeugs verhält.
Im Gegensatz zum Nextbit-Vorbild, dessen Überreste kurz in Zacks Video zu sehen sind, gibt sich das Razer Phone in der zweiten Hardwaregeneration keine Blöße. Das Fehlen des Kopfhöreranschlusses ist angesichts des Gaming-Schwerpunkts kurz Thema im Video unten, primär geht es aber darum, wie gut sich das Razer Phone 2 gegen Kratzer, potentielle Krafteinwirkung und Flammen verteidigen kann. Dank Gorilla Glas 5 gibt es beim Thema Kratzer keine Auffälligkeiten im Vergleich zum aktuellen Industriestandard.
Einzige Ausnahme bilden die Plastikabdeckungen der Lautsprecher oben und unten, die sich mit einem Stanleymesser natürlich schon aufschneiden lassen. Wenig zu Beanstanden gibt es an der Glasrückseite oder dem Chassis aus Metall. Das Alleinstellungsmerkmal 120 Hz-LCD-Display widersteht den Flammen 19 Sekunden lang und erholt sich kurze Zeit später wieder. Entwarnung gibt es auch beim Bendtest, das nicht gerade dünne Gamer-Phone ist zumindest mit Fingern nicht zu Verbiegen. Insgesamt also ein Test ohne gröbere Auffälligkeiten.
Alexander Fagot - Managing Editor News - 9791 Artikel auf Notebookcheck veröffentlicht seit 2016
Als Tech-begeisterter Jugendlicher mit Assembling- und Overclocking-Vergangenheit, arbeitete ich als Filmvorführer noch mit dem guten alten 35 mm Film, bevor ich professionell in die Computerwelt eingestiegen bin und 7 Jahre lang Kunden beim österreichischen IT-Dienstleister Iphos IT Solutions als Windows Client- und Server-Administrator sowie Projektmanager betreut habe. Als viel reisender Freelancer schreibe ich nun schon seit 2016 für Notebookcheck von allen Ecken dieser Welt aus über brandaktuelle mobile Technologien in Smartphones, Laptops und Gadgets aller Art.