Gebrauchtes Handy: Der Vorbesitzer kann es noch sperren

Vor Black Friday und Weihnachten wechseln wieder viele gebrauchte Smartphones den Besitzer, über Kleinanzeigen, auf dem Flohmarkt oder bei Händlern für generalüberholte Geräte. Ein Haken bleibt dabei oft unsichtbar. Hat der Vorbesitzer das Gerät nicht sauber aus seinen Konten gelöst, hängt es weiter an ihm. Ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen ändert daran nichts. Spätestens bei der Einrichtung fragt das Handy nach einem Passwort, das nur er kennt. Ohne dieses Passwort lässt sich das Gerät nicht nutzen.
Warum der Werksreset nicht reicht
Die großen Hersteller koppeln ihre Diebstahlsperre an das Konto, nicht an den Speicher. Bei Apple heißt sie Aktivierungssperre. Sie schaltet sich laut Apple automatisch ein, sobald „Wo ist?“ aktiv ist, und verlangt danach das Passwort des Apple-Accounts, bevor jemand das Gerät löschen oder neu aktivieren kann. Google nennt das Gegenstück Geräteschutz, bekannter ist es als FRP, kurz für Factory Reset Protection. Nach dem Zurücksetzen lässt sich das Handy laut Google nur mit einem Google-Konto einrichten, das vorher darauf angemeldet war. Samsung legt mit der Reaktivierungssperre eine eigene Sperre darüber, die das Samsung-Konto des Besitzers abfragt. Genau das macht die Sperren wirksam gegen Diebstahl. Ein gestohlenes Handy lässt sich zwar löschen, ohne das Konto des Besitzers aber nicht wieder einrichten.
Seit Android 15 ist der Geräteschutz deutlich schwerer auszuhebeln. Laut Android Authority bleibt er aktiv, auch wenn jemand den Einrichtungsassistenten überspringt, und blockiert dann neue Konten, eine eigene Displaysperre und neue Apps. Google wollte gestohlene Geräte damit unverkäuflich machen. Auf Entsperrdienste aus dem Netz solltest du dich deshalb nicht verlassen.
So prüfst du ein iPhone vor dem Kauf
Apple beschreibt den Ablauf in seinem Hilfeartikel zur Aktivierungssperre. Schalte das iPhone ein und entsperre es. Erscheint der Hinweis, das iPhone sei durch den Eigentümer gesperrt, nimmst du es nicht an. Landest du auf dem Sperr- oder Home-Bildschirm, ist das Gerät noch nicht gelöscht, dann setzt der Verkäufer es vor deinen Augen zurück. Danach startest du die Einrichtung und achtest auf die Abfragen. Fragt das iPhone nach Apple-Account und Passwort des Vorbesitzers, hängt es noch an dessen Konto. Der Verkäufer gibt es dann frei, mit seinem Passwort direkt am Gerät oder aus der Ferne über iCloud im Browser. Nach Apples eigener Formulierung soll man ein gebrauchtes iPhone erst annehmen, wenn es aus dem Account des Vorbesitzers entfernt wurde. Bereit ist es, sobald der Hallo-Bildschirm erscheint. Für iPads gilt laut Apple derselbe Ablauf.
Eine Online-Abfrage gibt es dafür nicht mehr. Apple hat die Prüfseite für den Sperrstatus schon im Januar 2017 abgeschaltet, seitdem hilft nur der Test am Gerät.
Bei iPhones lohnt zusätzlich ein Blick unter Einstellungen, Allgemein, Info. Wurde das Gerät repariert, listet iOS dort im Bereich Bauteile & Serviceprotokoll die getauschten Teile. Steht bei Akku, Display oder Frontkamera der Hinweis „Reparatur abschließen“, kann das Teil aus einem anderen iPhone stammen und noch an dessen Apple-Account hängen. Solange diese Sperre besteht, fällt das Teil laut Apple aus Garantie und AppleCare, und das Gerät lässt sich nicht in Zahlung geben.
Android und Samsung: erst Konten raus, dann zurücksetzen
Bei Android-Geräten zählt die Reihenfolge. Der Verkäufer meldet zuerst in den Einstellungen unter Konten sein Google-Konto ab, bei Samsung-Geräten zusätzlich das Samsung-Konto. Erst danach setzt er das Handy zurück. Laut Google schaltet genau das Entfernen des Kontos den Geräteschutz ab. Samsung beschreibt in seiner Trade-in-Hilfe denselben Weg und warnt, dass ein Zurücksetzen die Sperre nicht automatisch aufhebt. Ist der Verkäufer nicht vor Ort, kann er das Gerät auch aus der Ferne lösen, bei Google über die Geräteliste in den Sicherheitseinstellungen seines Kontos, bei Samsung über die Ortungsseite im Browser.
Ob das geklappt hat, kannst du vor Ort selbst prüfen. Starte nach dem Zurücksetzen die Einrichtung und verbinde das Handy mit dem WLAN. Will es die Bestätigung eines Kontos, das zuvor darauf angemeldet war, ist der Schutz noch aktiv. Kommst du bis zur Anmeldung mit einem eigenen, neuen Konto, ist der Weg frei. Ein Blick auf die Update-Garantie gehört bei einem gebrauchten Android-Handy ohnehin dazu, beim Pixel 6 etwa läuft sie gerade aus.
Ex-Firmenhandys: Die IT-Abteilung ist noch drin
Ein eigener Fall sind Geräte, die vorher einer Firma oder Schule gehörten. Viele Unternehmen melden ihre iPhones über Apples automatische Geräteregistrierung an. Laut Apple fragt das Gerät dann schon bei der Einrichtung bei Apples Servern nach, ob eine Verwaltung zuständig ist, und meldet sich dort an. Der Administrator kann zudem verhindern, dass jemand das Verwaltungsprofil entfernt. Auf dem iPhone erscheint dabei der Bildschirm „Entfernte Verwaltung“. Android kennt dasselbe Prinzip als Zero-Touch-Registrierung. Ein solches Gerät zeigt beim Start einen Hinweis, dass es einer Organisation gehört, und richtet sich laut Google nach dem Zurücksetzen von selbst wieder für die Firma ein.
Ein Werksreset hilft hier also nicht. Lösen kann das Gerät nur die Organisation, die es verwaltet, Apple verweist in solchen Fällen selbst an die IT-Abteilung. Taucht einer dieser Bildschirme auf, kaufst du nur, wenn der Verkäufer die Freigabe belegen kann. Vorsicht gilt deshalb bei Restposten aus Firmenleasing.
Beim Versandkauf fällt der Test vor Ort weg. Lass dir dann schriftlich bestätigen, dass der Verkäufer das Gerät aus allen Konten entfernt hat, und bezahle mit einer Zahlungsart mit Käuferschutz. Kommt das Handy gesperrt an, hast du damit etwas in der Hand.
Wenn das Handy schon gesperrt ist
Ist das Geld schon weg, führt der Weg zuerst zurück zum Verkäufer. Er kann die Sperre jederzeit aus der Ferne lösen, solange er an sein Konto kommt. Apple bietet zusätzlich eine Supportanfrage zur Aktivierungssperre an, verlangt dafür aber einen Kaufnachweis. Welche Belege Apple bei einem Gebrauchtkauf von privat akzeptiert, steht auf der Hilfeseite nicht. Hast du über eine Plattform mit Käuferschutz bezahlt, meldest du den Fall dort, bevor die Frist abläuft. Antwortet der Verkäufer gar nicht mehr, ist das kein gutes Zeichen. Genau gegen den Weiterverkauf gestohlener Geräte wurden diese Sperren gebaut.
Wer selbst ein altes Handy verkauft, dreht die Prüfung einfach um. Was außer der Diebstahlsperre noch an Konten am Gerät hängt, haben wir in einem eigenen Ratgeber zum Verkauf zusammengefasst.
Quelle(n)
Apple: Aktivierungssperre für iPhone und iPad
Apple: Aktivierungssperre entfernen
Apple: Teil ist mit dem Apple Account einer anderen Person verknüpft
Apple: Teile- und Serviceverlauf des iPhone
Apple: Automatische Geräteregistrierung und Geräteverwaltung
Google: Geräteschutz für Android
Google: Zero-Touch-Registrierung für Nutzer
Samsung: Android-Aktivierungssperre deaktivieren







