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Japan: Namensschildpflicht für Taxipersonal soll fallen, um Online-Belästigungen zu vermeiden

Taxis warten in Kanazawa am Bahnhof auf Kunden. (Foto: Andreas Sebayang/Privat)
Taxis warten in Kanazawa am Bahnhof auf Kunden. (Foto: Andreas Sebayang/Privat)
In Japan müssen Taxifahrer ihren Namen am Dashboard zeigen. Doch das führt zu mittlerweile vielen Fällen von Online-Belästigungen über Social Media. Die Pflicht soll bald entfallen.

In Japan werden einer Umfrage zufolge 46 Prozent des Personals der Transport- und Tourismusindustrie online zwischen 2019 und 2021 belästigt, wie Japan Times berichtet. Diese Zahlen stammen von der Japanese Council of Transport Workers’ Union, die über 20.000 Antworten aus dem Jahr 2021 ausgewertet hat. Dabei kommt es etwa zu sogenanntem Custumer Harassment. Unzufriedene Kunden lassen sich im Netz über den Dienstleister aus, den sie namentlich kennen.

Das liegt daran, dass etwa Taxifahrer am Dashboard des Fahrzeugs ihren Namen zeigen müssen. Das Transportministerium will die Regel nun im Sommer fallen lassen, um das Personal vor solchen Unflätigkeiten zu schützen. Überlegungen gibt es auch für weitere Bereiche. 

Ein Taxiunternehmer begrüßt die Änderung "Wir haben eine gewisse Anzahl junger und weiblicher Fahrer", sagt Kiyomi Amano von Tsubame Taxi Japan Times. Er glaubt, dass sich das Personal mit der neuen Regelung sicherer fühlen werden.

Laut Japan Times sorgt die zunehmende Nutzung von Social Media auch in Japan zu vermehrten Problemen. Auch andere Wirtschaftszweige sind betroffen. 

Mit der Änderung bleiben die Taxis trotzdem noch identifizierbar. Allgemein wird erwartet, dass die Pflichtanzeigen sich in Zukunft auf das Taxiunternehmen und die Registrierungsnummer beschränkt. Auch für Busfahrer wird eine Änderung erwartet. 2022, so Japan Times, haben bereits Apotheken eine Umstellung vorgenommen. Das Personal zeigt seither nur noch den letzten Namen auf Namensschildern. In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Dienstleister entschieden, die Privatsphäre des Personals durch eine eingeschränkte Anzeige des Namens zu schützen.

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Autor: Andreas Sebayang, 19.07.2023 (Update: 19.07.2023)