Notebookcheck Logo

LG erweitert Service-Angebot mit LG Premium Care

LG Premium Care: LG erweitert Service-Angebot mit Garantieverlängerung.
LG Premium Care: LG erweitert Service-Angebot mit Garantieverlängerung.
LG Electronics (LG) erweitert sein Angebot beim Service für seine Kunden in Deutschland und Österreich. Ab sofort lassen sich Haushaltsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik sowie Smartphones bis zu 5 Jahre umfassend schützen.

Der Unterhaltungselektronik- und Haushaltsgerätehersteller LG Electronics (LG) bietet Kunden in Deutschland ab sofort Garantieleistungen an, die weit über die übliche Herstellergarantie vieler Anbieter hinaus geht. LG-Geräte wie Smartphones lassen sich mit LG Premium Care bis zu 5 Jahre absichern.

Im Basis-Servicepaket von LG besteht für den Kunden die Möglichkeit, für alle Produkte die derzeit bestehende 24-monatige Herstellergarantie um bis zu 36 weitere Monate zu verlängern. Für den Kunden entstehen laut LG dann im Falle einer Reparatur keine Kosten. Zusätzlich werden für ausgewählte Haus- und Unterhaltungsgeräte sowie Smartphones Servicepakete als Premiumschutz angeboten.

LG deckt mit diesen Premiumschutz-Servicepaketen zusätzlich zu den Leistungen des Basispakets auch Schäden ab, die über die normale Herstellergarantie hinausgehen und umfassen insbesondere auch Sturz-, Bruch- sowie Flüssigkeitsschäden. Die Servicepakete können bis zum Ablauf der Herstellergarantie erworben werden.

Die LG Premium Care Servicepakete sind bis zu 14 Tage nach Kauf des Gerätes erhältlich und gelten für bis zu insgesamt 60 Monate (bei Smartphones 24 Monate). Sämtliche Servicepakete werden mit variablen Zahlungsoptionen angeboten, wie monatlicher Ratenzahlung oder Einmalzahlung, und sind jederzeit kündbar.

Quelle(n)

static version load dynamic
Loading Comments
Diesen Artikel kommentieren / Antworten
Teilen Sie diesen Artikel, um uns zu unterstützen. Jeder Link hilft!
> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2019-01 > LG erweitert Service-Angebot mit LG Premium Care
Autor: Ronald Matta, 29.01.2019 (Update: 29.01.2019)