Notebookcheck Logo

Ray-Ban Meta: Strafanzeige in Deutschland richtet sich auch gegen Verkäufer

HateAid zufolge lässt sich die Ray-Ban Meta Gen 2 kaum von der Variante ohne Kamera unterscheiden
ⓘ Meta - edited
HateAid zufolge lässt sich die Ray-Ban Meta Gen 2 kaum von der Variante ohne Kamera unterscheiden
Die deutsche Organisation HateAid hat Meta, Ray-Ban, Oakley und vier Händler bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft angezeigt. Nach Ansicht der Organisation verstößt die Ray-Ban Meta Wayfarer gegen ein Gesetz, das als Alltagsgegenstände getarnte Geräte verbietet. Die Aufsichtsbehörden prüfen bereits ein Verkaufsverbot.

HateAid ist eine deutsche gemeinnützige Organisation, die sich gegen digitale Gewalt einsetzt. Die Organisation hat nun wegen des Verkaufs von Metas Kamerabrillen in Deutschland Strafanzeige erstattet. Diese richtet sich gegen die Geschäftsführung von Meta Platforms Technologies Ireland, Ray-Ban und Oakley, die beide zu Luxottica gehören, sowie gegen die Händler Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt. Eingereicht worden ist die Anzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

§8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (kurz "TDDDG") verbietet das Inverkehrbringen von Geräten, die als Alltagsgegenstände getarnt und dazu bestimmt sind, Menschen unbemerkt zu filmen oder abzuhören. Nach § 27 stellt dies eine Straftat dar, die mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sowie der Einziehung erzielter Gewinne geahndet werden kann. HateAid hebt insbesondere die Ray-Ban Meta Wayfarer Gen 2 hervor, da sie auf einem der meistverkauften Sonnenbrillenmodelle aller Zeiten basiert. Nach Ansicht der Organisation lässt sie sich kaum von der Variante ohne Kamera unterscheiden.

HateAid fordert einen Verkaufsstopp und verpflichtende, bereits bei der Entwicklung integrierte Sicherheitsmaßnahmen. Konkret sollen Aufnahmeanzeigen für Umstehende deutlich erkennbar und manipulationssicher sein.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs, hat die Brille getestet und die Aufnahme-LED im Alltag als nicht ausreichend sichtbar bewertet. Ende Juli hat er erklärt, dass ein Verbot möglich sei. Seine Behörde kann ein solches jedoch nicht anordnen, diese Befugnis liegt bei der Bundesnetzagentur, die den Sachverhalt bereits prüft. Die Bundesnetzagentur hat Reuters am Mittwoch mitgeteilt, den Markt zu beobachten, ohne ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet zu haben. Verkauf und Besitz seien weiterhin legal, solange eine Aufnahme eindeutig angezeigt werde.

MediaMarkt-Saturn hat erklärt, die Anzeige ernst zu nehmen, wie Reuters berichtet, und seine Lieferanten vertraglich zur Einhaltung der Gesetze zu verpflichten. Mister Spex hat angegeben, noch keine offizielle Mitteilung erhalten zu haben. Eine Strafanzeige ist noch kein Ermittlungsverfahren, sie kann von jeder Person gestellt werden. Über das weitere Vorgehen entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Quelle(n)

Google LogoAls bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen
Mail Logo

Keine Kommentare zum Artikel

Fragen, Anregungen, zusätzliche Informationen zu diesem Artikel? - Uns interessiert Deine Meinung (auch ohne Anmeldung möglich)!
Keine Kommentare zum Artikel / Antworten

static version load dynamic
> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2026-08 > Ray-Ban Meta: Strafanzeige in Deutschland richtet sich auch gegen Verkäufer
Autor: Anubhav Sharma, 12.08.2026 (Update: 12.08.2026)