Metas Aufnahme-LED ist repariert und trotzdem durchgefallen

Heute beginnt Meta Connect, die Keynote erst um ein Uhr in der Nacht zum Donnerstag. Brillen stehen im Programm, und Metas Wearable-Pläne sollen weiter reichen. Sechs Tage danach sitzt Meta bei der Datenschutzbehörde CNIL auf einem Podium zur Regulierung, dazwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft in Paris. In Hamburg liegt seit dem 10. September ein Abschlussbericht zur kleinen weißen Leuchte.
Was Firmware v128 geändert hat
Die Aufnahme-LED an Metas Ray-Ban-Brillen blinkt, solange aufgenommen wird, und hat laut Meta keinen Ausschalter. Lange ließ sie sich trotzdem austricksen, weil die Brille nur beim Start prüfte, ob die Leuchte verdeckt ist. Wer sie vorher abklebte, wurde erwischt, wer erst startete und dann abklebte, filmte weiter. Daran hing ein kleiner Zubehörmarkt aus Aufklebern und Klemmen.
Damit ist es seit Anfang des Monats vorbei. Das unabhängige Testlabor IPVM hat am 2. September einen Test der Firmware v128 veröffentlicht, auf beiden Generationen und bei Tageslicht wie bei etwa 100 und 20 Lux. Die Aufnahme stoppte in jedem Durchgang binnen rund fünf Sekunden, sobald die Leuchte verdeckt wurde. Dahinter steckt eine laufende Abfrage während der Aufnahme statt der einmaligen Prüfung beim Start.
Acht Tage später kam der Prüfbericht
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat die Ray-Ban Meta Wayfarer im Labor zerlegt und am 10. September einen Abschlussbericht vorgelegt. Geprüft hat er die erste Generation auf Firmware v127, also den Stand vor dem Update, die zweite ergänzend auf die Erkennbarkeit der Leuchte. Was er zur Sichtbarkeit schreibt, löst kein Update.
Das Licht sei in vielen Umgebungen nicht gut erkennbar, besonders draußen und bei Sonne. Signalwirkung entfalte die Leuchte regelmäßig nur bei Personen, die in direkter Nähe stehen und nahezu frontal auf die Brille schauen. Eine auf der CHI 2026 angenommene Studie hat dieselbe Frage 525 Menschen in China gestellt. Nur 6,1 Prozent der Umstehenden hielten eine solche Anzeige allein für ausreichend.
Der härteste Befund steht woanders. Fragt jemand Meta AI nach seiner Umgebung oder nach Personen im Blickfeld, leuchtet die Anzeige bei der ersten Generation nur schwach und bei der zweiten gar nicht. Dort könnten Betroffene oft nicht erkennen, dass sie aufgenommen werden, schreibt die Behörde. Die zweite Generation ist laut Bericht die meistverkaufte Smartbrille.
Dazu kommt, was die Leuchte nie anzeigt. In der Brille sitzen fünf Mikrofone, und bei jeder Videoaufnahme laufen sie mit. Tondaten würden damit in hoher Klarheit bis auf zwei Meter Entfernung miterhoben. Ein bloßes Blinken, so der Bericht, habe keinen ausreichenden Aussagegehalt darüber, dass Bild und Ton aufgezeichnet werden.
Daraus zieht die Behörde einen weitreichenden Schluss. Die erkennbare Aufnahme von Personen außerhalb des engen Freundes- und Familienkreises werde bis auf seltene Konstellationen des berechtigten Interesses nicht zulässig sein, weil die informierte Einwilligung mangels Transparenz gar nicht eingeholt werden könne. Geprüft hat sie nur die Rolle der Träger, Metas eigene Verarbeitung bewertet der Bericht ausdrücklich nicht. Wer das KI-Training laufen lässt, wird gemeinsam mit Meta verantwortlich. Gegen den Verkauf liegt daneben eine Strafanzeige, die auch die Händler nennt. Aus einer Anzeige wird noch kein Verfahren.
Der Satz im französischen Gesetz, der die Leuchte umdreht
Der französische Verein e-Enfance hat den Punkt im September so formuliert. Eine Leuchte zu sehen heiße nicht, in die Verbreitung des eigenen Bildes einzuwilligen, und man müsse sie überhaupt erst sehen, ihre Bedeutung verstehen und reagieren können.
Artikel 226-1 des französischen Code pénal zeigt, warum diese drei Bedingungen so genau gewählt sind. Ein Jahr Freiheitsstrafe und 45.000 Euro stehen darauf, vorsätzlich die Intimsphäre des Privatlebens zu verletzen, etwa indem man ohne Einwilligung das Bild einer Person an einem privaten Ort aufzeichnet. Dann folgt ein Absatz, der selten zitiert wird. Wurden diese Handlungen vor den Augen und mit Wissen der Betroffenen vorgenommen, ohne dass sie widersprochen haben, obwohl sie dazu in der Lage waren, gilt ihre Einwilligung als vermutet.
Eine gut sichtbare Leuchte kann genau diese Lage herstellen. Wer sie bemerkt und schweigt, könnte sich später entgegenhalten lassen, er habe zugestimmt. Das ist Wortlaut und keine Rechtsberatung, über den Einzelfall entscheidet ein Gericht. Zwei Einschränkungen stehen im selben Artikel. Die Bildvariante greift nur an privaten Orten, und bei Minderjährigen muss die Einwilligung von den Eltern kommen. Bei e-Enfance gingen seit Jahresbeginn rund zwanzig Meldungen über heimlich gefilmte Frauen ein, die Mehrzahl mit Meta-Brillen. Angesprochen, gefilmt, bloßgestellt, und die Szene landet meist auf TikTok.
Zum Pariser Verfahren gehört eine Einordnung. Die Staatsanwaltschaft hat laut Reuters mindestens ein Verfahren wegen sexueller Belästigung eröffnet, ohne Marke. Eine von dieser einen Agenturmeldung unabhängige Quelle gibt es bislang nicht. Bei der CNIL liegen rund zehn Beschwerden, ebenfalls ohne Marke.
Was du selbst einstellen kannst
Trägst du die Brille, reicht die Leuchte als Information nicht aus. Der Hamburger Bericht verlangt zusätzliche Hinweise, ein Piktogramm oder einen Satz an die Umstehenden. Die CNIL rät, die Aufnahmefunktionen abzuschalten, sobald du sie nicht brauchst, und die Brille dort abzunehmen, wo du auch dein Handy ausschalten würdest. Dem KI-Training musst du aktiv widersprechen, sonst läuft es mit. Die Speicherung deiner Sprachaufnahmen beendest du unter Einstellungen, Brille, Brille und Privatsphäre, Sprachaktivitäten-Protokoll. Schon gespeicherte Aufnahmen verschwinden dadurch nicht.
Meta hat geliefert, was sich liefern ließ. Der Hamburger Bericht beschreibt eine Lücke, die bei seiner Veröffentlichung schon geschlossen war. Getragen wird seine Bewertung von Entfernung, Blickwinkel und Sonnenlicht, von fünf stummen Mikrofonen und von einer Funktion, bei der die Leuchte dunkel bleibt. Apples eigene Brille soll 2027 mit Privatsphäre-Fokus kommen. Ob jemand die Leuchte bemerkt, entscheidet kein Update, und was ein Schweigen darauf bedeutet, entscheidet am Ende ein Gericht.
Quelle(n)
Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Abschlussbericht zu den Ray-Ban Meta AI Glasses
IPVM: Test der Firmware v128 gegen das Abkleben der Aufnahme-LED
Meta Newsroom: Fragen und Antworten zu den KI-Brillen
Wang et al., CHI 2026: Befragung von 525 Trägern und Umstehenden zu Kamerabrillen
e-Enfance: Meldestelle 3018 warnt vor heimlich gefilmten Frauen
Légifrance: Artikel 226-1 Code pénal im amtlichen Wortlaut
CNIL: Programm der Rencontres Informatique et Libertés am 29. September 2026
Gesetze im Internet: Paragraf 8 TDDDG zu getarnten Aufnahmegeräten







