Recht auf Vergessenwerden: Google muss Links nicht weltweit löschen
Google konnte vor dem Europäischen Gerichtshof einen Sieg einfahren - und muss in der Konsequenz Links, die unter das sogenannte Recht auf Vergessenwerden fallen, nicht in allen Landesversionen der Suchmaschine löschen.
Bereits seit 2014 gibt es in der EU das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Dieses besagt, dass Personen bei einem legitimen Anliegen von Suchmaschinenanbietern verlangen können, einzelne Suchergebnisse zu entfernen.
Bislang war unklar, wie weit dieses Recht reicht. Während Google die Suchergebnisse lediglich dann entfernte, wenn die Suchanfrage aus einer IP-Adresse eines EU-Mitgliedstaates entfernte, verlange unter anderem die französische Datenschutzbehörde CNIL die weltweite Durchsetzung des Rechtes.
Diese Klage wurde nun vom EuGH für Google positiv beantwortet. So sei der Internetkonzern nicht verpflichtet, das Recht auch weltweit durchzusetzen, müsste allerdings wirksam dafür sorgen, dass diese Suchergebnisse in Mitgliedsstaaten nicht zu finden sind.
Aktuell ist unklar, ob die IP-Sperre bereits als wirksame Möglichkeit ausgelegt wird - weshalb der Konflikt zwischen Datenschützer und Google möglicherweise noch nicht komplett vorbei ist.
Silvio Werner - Senior Tech Writer - 9781 Artikel auf Notebookcheck veröffentlicht seit 2017
Ich bin seit über zehn Jahren journalistisch aktiv, den Großteil davon im Bereich Technologie. Dabei war ich unter anderem für Tom's Hardware und ComputerBase tätig und bin es seit 2017 auch für Notebookcheck. Mein aktueller Fokus liegt insbesondere auf Mini-PCs und auf Einplatinenrechnern wie dem Raspberry Pi – also kompakten Systemen mit vielen Möglichkeiten. Dazu kommt ein Faible für alle Arten von Wearables und insbesondere für Smartwatches. Hauptberuflich bin ich als Laboringenieur unterwegs, weshalb mir weder naturwissenschaftliche Zusammenhänge noch die Interpretation komplexer Messungen fern liegen.