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UNESCO beschließt ethische Grundsätze zur Nutzung von AI

Die UNESCO hofft auf eine "verantwortliche Entwicklung nationaler KI-Maßnahmen". (Bild: pixabay/insspirito)
Die UNESCO hofft auf eine "verantwortliche Entwicklung nationaler KI-Maßnahmen". (Bild: pixabay/insspirito)
Vergangene Woche haben die 193 Mitgliedsstaaten der UNESCO einen Rahmen festgelegt, um den ethisch verantwortlichen Umgang mit künstlicher Intelligenz zu forcieren. Die Gefahren der Diskriminierung oder der umfassenden Überwachung durch Algorithmen sollen eingedämmt werden.

Von der Berechnung der optimalen Route über die Filmvorschläge bei Netflix oder YouTube bis zur radiologischen Diagnostik haben künstliche Intelligenz und die zugehörigen Algorithmen bereits viel Einfluss auf unser tägliches Leben.

Gleichzeitig sind die Warnungen vor Filterblasen, vor bewusst oder unbewusst falsch eingesetzten und damit diskrimierenden Algorithmen und allumfassender Überwachung kaum zu überhören. Auch die Erstellung sozialer Profile und die Überwachung des öffentlichen Raums mittels Gesichtserkennung gehören bereits zur Realität.

So scheint es allerhöchste Zeit, dass die UNESCO nach zweijährigen Verhandlungen Rahmenbedingungen für die ethische Nutzung von AI beschlossen hat - unterzeichnet von allen 193 Mitgliedstaaten und den USA, die aktuell nicht Teil der UNESCO sind (Beschlusstext hier vollständig nachlesbar).

Regeln für verantwortungsvollen Umgang

Ziel der internationalen Übereinkunft soll es sein, die Vorteile von AI für die Gesellschaft nutzbar zu machen und die Risiken einzudämmen. Unter anderem sollen dafür:

  • die Transparenz im Umgang mit und Kontrolle über die persönlichen Daten jedes einzelnen gestärkt werden;
  • AI nicht für die Erstellung sozialer Profile oder Massenüberwachung eingesetzt werden;
  • Unterstützung für Staaten und Unternehmen bereitgestellt werden, um die Auswirkungen von AI auf Gesellschaft und Umwelt zu erfassen und auszuwerten.

Eine Frage der Umsetzung

Rahmenbedingungen und Absichtserklärungen sind das eine. Die Umsetzung der beschlossenen Regeln in regionales Recht das andere. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, ob Staaten oder Organisationen, welche bereits künstliche Intelligenz zur Überwachung oder Optimierung ihres Geschäfts einsetzen, auf ein solches Instrument verzichten wollen oder können.

Zumindest werden erste Schritte unternommen, Regelungen und Gesetze voranzutreiben. Sowohl innerhalb der EU als auch in den USA sind konkrete Maßnahmen geplant.

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Autor: Mario Petzold, 29.11.2021 (Update: 29.11.2021)