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Urheberabgaben: Einigung bei Smartphones und Tablets

Urheberabgaben: Einigung bei Smartphones und Tablets
Urheberabgaben: Einigung bei Smartphones und Tablets
Der Bitkom erzielte eine Einigung bei Urheberabgaben für Smartphones und Tablets. Als Gebühren fallen bis zu 6,25 Euro pro Handy und 8,75 Euro pro Tablet an. Der Bitkom begrüßt die Einigung, kritisiert aber auch das System der Pauschalabgaben.

Nach zähen Verhandlungen konnte der Digitalverband Bitkom eine Einigung mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Mobiltelefone und Tablet-Computer erzielen. Hersteller und Importeure zahlen 6,25 Euro pro Smartphone respektive Handy und 8,75 Euro pro Tablet-PC. Für Mitglieder des Bitkom gelten reduzierte Sätze in Höhe von 5 Euro für Mobiltelefone und 7 Euro für Tablets.

Damit haben die Unternehmen vorerst Planungssicherheit und auch für die Verbraucher schaffen die Verträge Klarheit, so der Bitkom zu der Einigung. Bestehende Rechtsstreitigkeiten können jetzt beigelegt und neue verhindert werden. Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets gefordert. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets und laufen bis Ende 2018.

Für die vergangenen Jahre sowie für gewerblich genutzte Geräte gelten Abschläge auf die Maximaltarife. Nach Bitkom-Schätzungen erhalten die Verwertungsgesellschaften damit ab 2015 zusätzliche Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr allein für diese beiden Produktkategorien.

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Film, Foto, Musik oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Kopierer oder Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder die VGL zuständig.

Der Bitkom begrüßt zwar die mühsam errungene Einigung, erneuert aber im gleichen Atemzug seine Kritik am System der Pauschalabgaben auf Geräte. Die derzeitige Praxis sei für die digitale Welt untauglich. Das Modell der urheberrechtlichen Abgaben wurde vor fünfzig Jahren erdacht und wird den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht, so der Bitkom. Der Verband ist der Ansicht, dass es auch anders geht. Das zeigten Länder wie Spanien oder Finnland, die Abgaben auf Geräte ganz abgeschafft haben. Deutlich niedrigere Abgaben als in Deutschland werden zudem in Österreich und den Niederlanden fällig.

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Autor: Ronald Tiefenthäler,  2.12.2015 (Update:  2.12.2015)