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Verbraucherschutz: Bundeskartellamt startet Untersuchung von Nutzerbewertungen

Verbraucherschutz: Bundeskartellamt startet Untersuchung von Nutzerbewertungen.
Verbraucherschutz: Bundeskartellamt startet Untersuchung von Nutzerbewertungen.
Endlich nimmt sich das Bundeskartellamt die Nutzerbewertungen im Internet vor und leitet eine Untersuchung ein. Es gebe Hinweise, dass Nutzerbewertungen nicht selten gefälscht oder manipuliert sind. Die Untersuchung durch das Kartellamt soll auch klären, ob Verbraucherrechtsverstöße vorliegen.

Gefakte Nutzerbewertungen sind heutzutage im Internet an der Tagesordnung. Immer wieder sorgten in der Vergangenheit beispielsweise Berichte über gefakte Amazon-Rezensionen von Firmen, die Kunden oder Produkttester für gute Noten bezahlen, für Negativschlagzeilen. Die Wissenschaftler der Technischen Universität Dortmund haben in einer Studie herausgefunden, dass Sterne-Bewertungen bei Amazon wenig über die Produktqualität aussagen.

Wie das Bundeskartellamt in einer offiziellen Mitteilung heute bekannt gab, gebe es Hinweise, dass solche Nutzerbewertungen nicht selten gefälscht oder manipuliert seien, so die Behörde. Nutzerbewertungen sind laut dem Kartellamt neben dem Preis das wichtigste Entscheidungskriterium für Verbraucher beim Online-Kauf. Auch bei der Wahl eines Arztes, Handwerkers oder Restaurants würden viele Verbraucher auf Bewertungen anderer Nutzer im Internet vertrauen, argumentiert die Behörde.

Vorrangiges Ziel der Untersuchung durch das Bundeskartellamt sei es deshalb herauszufinden, welche Bewertungssysteme dafür besonders anfällig sind und inwieweit hier gegebenenfalls Verbraucherrechtsverstöße vorliegen. Falls Verbraucher wegen gefakter Bewertungen zu falschen geschäftlichen Entscheidungen verleitet werden, könne dies einen Verbraucherrechtsverstoß darstellen.

In den kommenden Monaten wird das Bundeskartellamt zahlreiche Betreiber von Internet-Portalen, die Nutzerbewertungen darstellen und/oder Dienstleistungen zu Nutzerbewertungen anbieten, mündlich und schriftlich befragen. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse in einem Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße per behördlicher Verfügung abzustellen, hat das Kartellamt bislang nicht.

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Autor: Ronald Matta, 28.05.2019 (Update: 29.06.2022)