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Keine Kostenfallen mehr? Justizministerium will Vertragslaufzeiten auf ein Jahr beschränken

Die deutsche Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) (Quelle: Christoph Soeder/ DPA)
Die deutsche Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) (Quelle: Christoph Soeder/ DPA)
Die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD plant ein neues Gesetz, demzufolge Vertragslaufzeiten für z.B. Mobilfunk-Verträge in Zukunft auf ein Jahr begrenzt werden.

Wer kennt sie nicht? Die Verträge von Internet-Anbietern, bei denen ganz groß angepriesen wird, dass sie nur z.B. 19,99 Euro monatlich kosten, wobei man ab dem 13. Monat in der Regel schnell mal das Doppelte zahlen darf. Zwar dürften den meisten Internetnutzern diese Maschen bekannt sein, dennoch gibt es immer noch einige, die unvorbereitet derartige Verträge abschließen und sich dann später über die höheren Rechnungen ärgern.

Dieses Problem von langen Vertragslaufzeiten will die aktuelle deutsche Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) jetzt angehen, indem sie ein Gesetz einbringen wird, dem zufolge Verträge bei Mobilfunkanbietern, Fitnessstudios und Zeitungen nur noch auf maximal ein Jahr befristet sein dürfen. Zusätzlich sollen auch die Kündigungsfristen deutlich verkürzt werden. Damit dürften es bei Smartphone-Verträgen mit den üblichen Laufzeiten von 2 Jahren bald vorbei sein. In Zukunft sollen auch die automatische Vertragsverlängerung nur noch auf die folgenden drei Monate befristet werden können und nicht mehr für ein ganzes Jahr. Zusätzlich gibt es auch eine Änderung bei Strom- und Gasverträgen, die telefonisch abgeschlossen werden und in Zukunft nur noch gelten sollen, wenn der Kunde diesen dann auch schriftlich bestätigt.

Von dieser Reform dürften gerade Nutzer profitieren, die über einen reinen Internetvertrag ohne Smartphone verfügen, da diese in Zukunft deutlich flexibler auf andere Anbieter wechseln können, wenn sie ein gutes Angebot finden. Für all jene, die ihre Smartphones im Rahmen ihrer Mobilfunktarife erhalten, könnte sich diese Reform allerdings als Nachteil erweisen. So funktioniert das Geschäftsmodell vieler Anbieter in diesem Kontext aktuell so, dass die Nutzer ihr Smartphone im Rahmen der zweijährigen Vertragslaufzeit "abbezahlen", wobei die Anbieter hierbei häufig noch zusätzliche Gewinne einfahren können. Wenn diese Geräte bald innerhalb von 12 Monaten abbezahlt werden müssen, könnte das für viele Nutzer zu teuer werden. Es wird spannend sein zu sehen, wie sich diese Angebote verändern, wenn das Gesetz verabschiedet wird.

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Autor: Cornelius Wolff, 17.08.2019 (Update: 17.08.2019)