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Gericht: Online-Bewertung von Fahrverhalten illegal

Das Innere des Oberverwaltungsgericht NRW
Das Innere des Oberverwaltungsgericht NRW
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass die öffentliche Bewertung des Fahrverhaltens von Privatpersonen illegal ist, da das Recht auf informationelle Selbstbestimmungsrecht schwerer wiegt, als das der freien Meinungsäußerung.

Bewertungsportale sind heute für viele Berufe, z.B. bei Ärzten, Juristen usw., schon etabliert und legal. Doch wie sieht es im privaten Alltag aus? Darum ging es jetzt bei der Klage von Datenschützern gegen die Plattform fahrerbewertung.de. Diese Seite bot bisher die Möglichkeit ein Nummernschild, z.B. das des Nachbarn, in die Website einzutragen und eine Bewertung des Fahrerverhaltens anonym abzugeben. Diese war anschließend öffentlich einsehbar. Datenschützer kritisierten diese Praxis mehrfach.

Die Datenschützer argumentierten, dass dadurch eine Art Nebenjustiz entstehe, da hier das Fahrverhalten nicht von der Polizei oder von Gerichten bestraft wird, sondern auch noch dadurch, dass jeder das Fahrverhalten einer Person einsehen kann. So könnte es auch problematisch werden, wenn z.B. Versicherungen anfingen, die Daten dieser öffentlichen Fahrsünderkartei auszulesen. Am Ende entschied das Oberverwaltungsgericht NRW, dass in diesem Fall das Recht zur informationellen Selbstbestimmung schwerer wiege, als das der Meinungsfreiheit, auf welches die Betreiber pochten. Daraus resultiert, dass die Betreiber der Website fahrerbewertung.de die öffentliche Einsehbarkeit entweder deaktivieren müssen oder die Seite ganz offline genommen werden muss.

Es wird auch in Zukunft weiterhin interessant sein, ob das Bewerten von Privatpersonen im Internet möglich sein wird oder nicht. Es scheint aktuell allerdings nicht so.

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Autor: Cornelius Wolff, 23.10.2017 (Update: 24.10.2017)