WhatsApp: Hilfeseiten verboten KI den Tipp zur Datenschutzbehörde

Wer sein WhatsApp-Konto nicht löschen kann, sollte von der Support-KI keinen Hinweis auf eine Datenschutzbehörde bekommen. So stand es bis vor wenigen Tagen in unsichtbaren Textblöcken auf den offiziellen Hilfeseiten des Messengers. Entdeckt hat sie Dan Saltman vom Datenschutzdienst Redact, der alle 545 verlinkten Seiten des Hilfecenters gelesen und gesichert hat. Auf 80 davon fanden sich insgesamt 102 Blöcke, die Besucher nie zu sehen bekamen, die aber im Seitencode mitgeliefert wurden.
Diese Anweisungen standen in den versteckten Blöcken
Die meisten Notizen waren schlichte Arbeitsanweisungen für einen Chatbot. Einige gingen deutlich weiter. Auf der Seite zur Kontolöschung sollte die KI weder den Kontakt zu einer Datenschutzbehörde, einem Regulierer oder einer Aufsichtsbehörde empfehlen noch andeuten, dass WhatsApp ein Konto auf Wunsch von Hand löscht. Erwähnt jemand im Gespräch Anwälte, Gerichte oder eine Klage, gibt es laut einer weiteren Notiz keine Auskunft zu DSGVO oder vergleichbaren Gesetzen, auch dann nicht, wenn der Nutzer selbst danach fragt. Wir haben den Satz in einer archivierten Fassung der Löschseite vom 9. Oktober nachgeprüft. Er steht dort wörtlich im Quelltext.
WhatsApp spricht von einem Fehler
Gegenüber Wired erklärte WhatsApp-Sprecher Joshua Breckman, es handle sich um Anweisungen für den hauseigenen Support-Chatbot, die wegen eines inzwischen behobenen Bugs öffentlich sichtbar gewesen seien. Der Bot solle bei Fragen zu WhatsApp helfen und keine Rechtsberatung geben. Nachdem Wired bei Meta nachgefragt hatte, verschwanden die Blöcke. Am 18. Oktober war keiner mehr übrig, die Seiten selbst blieben online. Ob der Chatbot oder fremde KI-Assistenten die Notizen tatsächlich befolgt haben, hat Redact nicht getestet. Geprüft wurden außerdem nur die englischen Seiten.
Was das für dich bedeutet
Versteckte Befehle in Webseiten sind für KI-Assistenten ein bekanntes Problem. Bei Microsoft Copilot und bei mehreren KI-Browsern konnten fremde Seiten der KI auf diesem Weg heimlich Anweisungen unterschieben. Hier lenkt dagegen der Anbieter selbst die Antworten seiner KI in eine Richtung, die ihm Arbeit erspart. Weicht ein Chatbot bei einer Datenschutzfrage auffällig aus, lohnt der Blick ins Gesetz. Nach Artikel 77 DSGVO darfst du dich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, insbesondere in dem Land, in dem du lebst, in Deutschland also bei der Datenschutzbehörde deines Bundeslandes. Wie viel KI-Dienste sonst noch über dich weitergeben, zeigt unsere Auswertung zu Chats, die bei Trackern landen.
Quelle(n)
Redact: Versteckte Notizen auf WhatsApp-Hilfeseiten sollten KI vom Regulierer abhalten
Wired: WhatsApp-Hilfeseiten legten versteckte Anweisungen für Meta-Chatbot offen
Internet Archive: WhatsApp-Hilfeseite zur Kontolöschung, Stand 9. Oktober 2026
Internet Archive: WhatsApp-Hilfeseite zur Kontolöschung, Stand 18. Oktober 2026
DSGVO: Artikel 77, Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde





