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Bitkom: Jeder zweite Haushalt in Deutschland hortet einen alten Laptop oder PC

Umfrage: Jeder zweite Haushalt in Deutschland lagert Computerschrott.
Umfrage: Jeder zweite Haushalt in Deutschland lagert Computerschrott.
In deutschen Haushalten lagern dem Bitkom zufolge 32 Millionen Altgeräte. Vor fünf Jahren waren es erst 22 Millionen alte Notebooks oder Desktop-PCs. Der Bitkom rät, die ungenutzten Altgeräte fachgerecht zu entsorgen.

Auch in Deutschland lagern Millionen alter PCs und Laptops irgendwo im Keller, in Schränken oder Kartons. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. 43 Prozent der deutschen Haushalte (2014: 36 Prozent) lagern zu Hause mindestens einen alten PC oder Laptop, der nicht mehr genutzt wird. Das entspricht einem Anstieg auf mittlerweile 32 Millionen Altgeräte (2014: 22 Millionen).

Gemäß der Umfrage heben 26 Prozent der Befragten, die sich ein neues Gerät zulegen, den alten PC oder das ausrangierte Notebook auf. Sieben von zehn Befragten (71 Prozent) entsorgen solche Geräte. Davon haben 67 Prozent das/die Altgerät(e) zu einer Sammelstelle für Elektronikmüll gebracht, 18 Prozent verschenkt, 11 Prozent für einen guten Zweck gespendet, 9 Prozent zu einem Händler gebracht und 7 Prozent verkauft.

Der Bitkom weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die richtige Entsorgung von alten Personal Computern einen wichtigen Beitrag zum Ressourcen- und Umweltschutz leisten kann. Die Geräte enthalten zahlreiche, wertvolle Rohstoffe, die beim Recycling wiedergewonnen werden können, so der Branchenverband.

Der Bitkom gibt folgende Hinweise rund um die Entsorgung von Altgeräten:

  • Entsorgung im Hausmüll verboten
    Alte oder defekte elektronische Geräte dürfen nicht in den Hausmüll geworfen werden. Das wissen inzwischen die meisten Bundesbürger. Keiner derjenigen, die schon einmal einen alten PC oder Laptop entsorgt haben, gibt an, es im Hausmüll entsorgt zu haben.
  • Entsorgung über Recyclinghöfe
    Alte Laptops können wie alle anderen Elektrogeräte auch in den kommunalen Abfallsammelstellen abgegeben werden. Die Standorte dieser Recyclinghöfe erfährt man bei seinem örtlichen, kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieb. Von dort gehen die Geräte in die Verantwortung der Hersteller über, die für eine umweltgerechte Entsorgung oder Wiederaufbereitung durch zertifizierte Recyclingunternehmen sorgen.
  • Löschen privater Daten
    Vor der Weiter- oder Rückgabe alter Geräte sollten Nutzer private Daten wie das Adressbuch, Nutzerprofile von sozialen Netzwerken, Online-Banking-Zugänge oder auch Fotos und Videoclips von der Festplatte löschen und diese formatieren. Daten auf intakten Festplatten können durch Überschreiben vollständig und nicht wiederherstellbar gelöscht werden. Entsprechende Software erleichtert das gründliche Löschen erheblich, gleichzeitig wird die Festplatte mit zufällig erzeugtem Datenmüll überschrieben, was eine Rekonstruktion beinahe unmöglich macht. Dabei werden die Daten einmal oder mehrfach mit vorgegebenen Zeichen oder Zufallszahlen überschrieben, was in den meisten Fällen ausreichend ist. Der Bitkom rät dazu, Festplatten mindestens dreimal zu überschreiben, bei sensiblen Daten und älteren Festplatten (< 80GB) sogar bis zu siebenmal.
  • Elektrogerätegesetz
    Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet stationäre Händler und Online-Händler mit einer Laden- beziehungsweise Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmeter seit dem 24. Juli 2016 zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Die neuen Rückgabemöglichkeiten wurden für Verbraucher geschaffen: Bei der 1:1-Rücknahme geben sie ein Altgerät kostenlos zurück, wenn sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Ist die Kantenlänge des Altgeräts kleiner als 25 Zentimeter, müssen es Händler auch dann zurücknehmen, wenn Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten. Wird das Gesetz nicht ordentlich umgesetzt, drohen Verbraucherklagen. Für Händler bietet der Service die Möglichkeit, Kunden zu binden.

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Autor: Ronald Matta,  8.01.2019 (Update: 12.02.2019)