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Bundesnetzagentur Jahresbericht zur Breitbandmessung in Deutschland: Ergebnisse nach wie vor nicht zufriedenstellend

Bundesnetzagentur Jahresbericht zur Breitbandmessung in Deutschland: Ergebnisse nach wie vor nicht zufriedenstellend.
Bundesnetzagentur Jahresbericht zur Breitbandmessung in Deutschland: Ergebnisse nach wie vor nicht zufriedenstellend.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Jahresbericht 2021/2022 zur Breitbandmessung in Deutschland veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen: Deutschland hat bei der Internet-Geschwindigkeit noch viel Arbeit vor sich. Die Ergebnisse sind nicht zufriedenstellend und Kunden erreichen oft nicht die versprochene Geschwindigkeit.

Bei der Internetgeschwindigkeit bleibt Deutschland weiter Entwicklungsland. Das lässt sich ganz einfach über Internet Speed Tests wie Ookla oder die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur ermitteln. In der Rangliste des populären Speedtest rangiert Deutschland fürs Mobilfunknetz aktuell auf Platz 32, hinter Ländern wie Bulgarien (21) oder Estland (31). Beim Festnetz liegt Deutschland sogar noch weiter hinten: Platz 46 hinter Vietnam. Laut der Bundesnetzagentur sind die Ergebnisse zu den, von den Internet-Anbietern versprochenen Internetgeschwindigkeiten, nach wie vor nicht zufriedenstellend.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentiert die Veröffentlichung des Jahresberichts 2021/2022 zur Breitbandmessung in Deutschland mit den Worten:

Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit. Betroffene Verbraucher können eine Minderleistung im Festnetz mit unserer Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen.

Ergebnisse im Festnetz

Laut der BNetzA surften 84,4 Prozent der Nutzer in Deutschland im Festnetz über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg im Download mit mindestens der Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Nur bei 42,3 Prozent der Internetnutzer wurde volle Bandbreite voll erreicht oder gar überschritten. Die BNetzA stellte zudem fest, dass sich die Ergebnisse in den Bandbreiteklassen je nach Anbieter sehr unterscheiden. Die Bundesnetzagentur hat zum ersten Mal auch Gigabitanschlüsse in die Breitbandmessung einbezogen. Ein Vergleich zum Vorjahr (unter 500 Mbit/s) sei daher nicht möglich.

Gemäß dem Breitbandmessung-Jahresberichts 2021/2022 sind die meisten Kunden (78,2 Prozent) in Deutschland allerdings mit der Leistung ihres Festnetz-Internetanschlusses zufrieden (Noten 1 bis 3). Weniger als 11 Prozent der Kunden bewerteten ihren Internetanschluss mit den Noten 5 oder 6.

Ergebnisse im Mobilfunk

Auch fürs Internet über Mobilfunk lag das generelle Niveau erneut deutlich unter dem im Festnetz, kommentiert die BNetzA ihren Internet-Bericht. Lediglich 23,2 Prozent der Nutzer (2020/2021: 20,1 Prozent) konnten über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg mindestens die Hälfte der von den Mobilfunk-Anbietern zugesagten maximalen Download-Raten nutzen. Nur 3,0 Prozent der Internet-Mobilfunk-Nutzer (2020/2021: 2,6 Prozent) surften mit vollem Speed oder schneller.

Die Endkunden haben ihre Mobilfunkanbieter schlechter bewertet, als im Vorjahr. 70,8 Prozent verteilten für ihr Mobilfunk-Internet Noten von 1 bis 3, im Vorjahreszeitraum 2020/2021 waren es noch 75,7 Prozent. Die BNetzA vermutet, dass die "Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerteten, als das Erreichen der vertraglich in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate."

Keine Rückschlüsse auf Breitbandversorgung

Im Rahmen des Reports zur Breitbandmessung weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass die Ergebnisse von den jeweiligen gewählten Tarifen des Anbieters abhängen. Deswegen lassen sich aus der Breitbandmessung keine grundsätzlichen Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Die Breitbandmessung prüfe nur, ob die Internetanbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

Recht auf Minderung oder Kündigung

Die BNetzA weist darauf hin, dass Verbraucher, die von ihrem Internet-Provider nicht die vertraglich vereinbarte Internetleistung erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber dem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen können. Voraussetzung hierfür sei eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit" zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesagter Geschwindigkeit.

Der Nachweis einer solchen Minderleistung kann für stationäre Breitbandanschlüsse mittels Desktop-App der Breitbandmessung erbracht werden. In der App steht ein Nachweisverfahren zur Verfügung. Insgesamt sind hierbei 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Das Nachweisverfahren schließt mit einem Messprotokoll ab, welches zur Geltendmachung des Minderungsanspruches gegenüber dem Anbieter genutzt werden soll.

Die Desktop-App kann hier heruntergeladen werden: Breitbandmessung Desktop-App.

Für Mobilfunk erarbeitet die BNetzA ein entsprechendes Nachweisverfahren.

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Autor: Alena Matta, 15.03.2023 (Update: 15.03.2023)