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Bundesnetzagentur: Warnung vor beliebten Produkten, die verboten sind

Bundesnetzagentur: Warnung vor beliebten Produkten, die verboten sind.
Bundesnetzagentur: Warnung vor beliebten Produkten, die verboten sind.
Zur Einkaufssaison in der Weihnachtszeit sind nicht nur Betrüger und Produktfälscher wieder auf Suche nach fetter Beute. Auch Händler verkaufen Produkte, die in Deutschland illegal sind. Die Bundesnetzagentur rät eindringlich zur Vorsicht beim Onlineshopping. Nicht alle beliebten Produkte, die hierzulande angeboten werden, sind in Deutschland erlaubt.

Smartes Spielzeug und vernetzte Alltagsgegenstände sind zu Weihnachten beliebte Geschenke. Die Bundesnetzagentur warnt eindringlich zur Vorsicht beim Kauf von Produkten, die mit versteckter Kamera oder Mikrofon unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese per WLAN oder Bluetooth an andere Empfangsgeräte senden können. Solche Produkte sind laut Bundesnetzagentur in Deutschland verboten. Auf Marktplätzen wie Amazon und eBay sind derlei Spionagetools massenweise zu finden.

Konkret nennt die Bundesnetzagentur beispielsweise smarte Brillen mit Foto- und Videofunktion, die auch in Deutschland immer populärer werden. Solche Produkte können als "Spionagegeräte" illegal sein, wenn keine ausreichend wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale auf eine mögliche Aufnahmesituation aufmerksam machen. Solche Geräte zum Spionieren würden auf verbotene Weise die Privatsphäre der Personen in der Umgebung gefährden, so die Behörde.

Auf der Seite "Verbotene Telekommunikationsanlagen und Spionagegeräte" nennt die Bundesnetzagentur beispielsweise smarte Autoschlüssel, Futterautomaten für Haustiere, GPS-Tracker, Ladekabel, Lampen, Powerbanks, Rauchmelderattrappen, Saugroboter, Smartwatches und Uhren, Spielzeugautos und -puppen, Verteilersteckdosen, Wecker und Wetterstationen. Die Bundesnetzagentur gibt dazu auch weitere Hinweise zu einzelnen Produktkategorien.

Als besonders heimtückisch stuft die Bundesnetzagentur Produkte ein, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild oder Ton aufnehmen und übertragen können. Aufgefallen und ins Visiert der Überwacher bei der Bundesnetzagentur geraten sind in jüngster Zeit zum Beispiel harmlos aussehende Blumentöpfe mit integrierten Mikrofonen, unauffällige Wanduhren mit Kameras, Sparschweine mit eingebauter Nachtsicht und Trinkflaschen mit Videokameras aufgefallen.

Laut Bundesnetzagentur sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf der genannten Produkte besonders auf diese Punkte achten:

  • Verfügt das Produkt über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
  • Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte übertragen, ohne dass der Aufgenommene davon Kenntnis oder die Aufnahmesituation unter Kontrolle hat?
  • Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden?

In diesen Fällen ist das Produkt verboten.

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Autor: Alena Matta,  9.12.2022 (Update:  9.12.2022)