EU beschließt Steuer auf alte E-Mails und doppelte Fotos: Neues Datenmüll-Gesetz ab Juli 2026

Seit dem zunehmenden Einsatz von ChatGPT, Gemini, Claude und anderen KI-Apps laufen Rechenzentren auf Hochtouren. Der dadurch verursachte massive Anstieg des Energieverbrauchs belastet das Klima, wie aktuelle Zahlen bereits jetzt verdeutlichen.
Um dem entgegenzuwirken, soll die neue „Datenmüll-Steuer” Privatpersonen dazu bewegen, ihre angesammelten Daten regelmäßiger zu bereinigen oder eine Abgabe zu zahlen. Das neue EU-Gesetz zielt darauf ab, die Menge ungenutzter Daten auf Servern zu reduzieren, darunter alte E-Mails, doppelte Fotos in der iCloud/Google Photos oder ungenutzte Apps. Denn diese Daten verbrauchen in Rechenzentren hohe Mengen an Strom und wirken sich negativ auf die Umwelt aus.
Die EU-Kommission führt die sogenannte „Data Carbon Tax” zum 1. Juli 2026 ein. Das Datengesetz der EU wird zwar Anfang Juli 2026 in Kraft treten, aber voraussichtlich erst gegen Ende 2026 angewendet, sodass die Bürger ausreichend Zeit haben, um für Ordnung auf ihren Computern zu sorgen. Dr. Ferengi von der EU-Behörde für digitale Nachhaltigkeit erklärt hierzu:
Wir können es uns klimatechnisch schlicht nicht mehr leisten, dass verpixelte Fotos vom All-you-can-eat-Buffet aus dem Teneriffa-Urlaub von 2018 unsere Rechenzentren unnötig belasten. Kein Mensch braucht über 1.000 Aufnahmen auf seinem Handy, hunderte ungelesene E-Mails oder zahllose Reel-Entwürfe für einen Account mit 300 Followern. Wir brauchen eine radikale Entrümpelung, und dafür müssen wir alle gemeinsam etwas tun.
Wichtigste Kernpunkte zur Data Carbon Tax und Sanktionen
Jeder Bürger erhält ein kostenloses Kontingent von 50 GB für „ruhende Daten“. Alles darüber hinaus wird mit 0,05 Euro pro GB und Monat besteuert, sofern die Datei länger als zwölf Monate nicht geöffnet wurde.
Provider wie Apple, Google, Microsoft oder GMX sind gesetzlich verpflichtet, „Datenleichen“ zu melden oder das Konto automatisch zu bereinigen (löschen), wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt. Wer die Gebühr für seinen Datenmüll nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen bezahlt oder seine Daten bereinigt, muss mit Sanktionen rechnen, die in drei Dringlichkeitsstufen angewendet werden.
1. Sperr-Androhung
Man kann weder E-mails versenden noch empfangen, auch der Upload von neuen Fotos in die Cloud wird gesperrt.
2. Algorithmische Zwangs-Löschung
Wenn auch nach weiteren 60 Tagen keine Reaktion erfolgt, tritt die KI-gestützte Bereinigung in Kraft. Dabei scannt ein EU-zertifizierter Algorithmus die Cloud und löscht alles, was er als minderwertig einstuft. Dazu gehören etwa:
- doppelte Fotos
- unscharfe Aufnahmen
- Bilder, die älter als 12 Monate sind
- Fotos von geringer Bedeutung, wie etwa Essensbilder
- E-Mails ohne Anhänge aus den Jahren 2010–2022
- Videos mit einer Auflösung unter 720p
3. Schufa-Meldung
Da es sich um eine EU-Abgabe handelt, wird die Nichtzahlung als Ordnungswidrigkeit gewertet und bei Zahlungsverweigerung kann eine Pfändung erfolgen.
Wer bis zum Ende gelesen hat und nun drauf und dran ist, sein Handy nach alten Frühstücks-Buffet-Aufnahmen zu durchforsten, dem sei gesagt: April, April! Dieser Bericht ist glücklicherweise vollständig erfunden. Aber mal ehrlich – ein bisschen Aufräumen schadet vielleicht ja nicht. ;)
Quelle(n)
Quelle: Eigene, Bild: Unsplash, bearbeitet / SaiKrishna Saketh Yellapragada





