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Google-Street-View-Kamera im Rucksack zum kostenlosen Ausleihen

Mit der Ausrüstung sind Blicke anderer Passanten garantiert.
Mit der Ausrüstung sind Blicke anderer Passanten garantiert.
Eine Google-Street-View-Kamera für den nächsten Urlaub ausleihen und das noch dazu kostenlos? Mit ein bisschen Glück wird der Antrag auch bei Privatpersonen bewilligt, auch wenn Organisationen bevorzugt werden.

Zwar gibt es bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit, die Street-View-Kamera von Google in der Version des Street-View-Trekkers auszuleihen und damit "wandern" zu gehen, aber so "handlich" wie heute war die Kamera damals noch nicht. Nun findet die ganze Technik aber in einer Art Rucksack Platz, nur die Überkopf-Kamera ragt noch recht auffällig über alle hinweg. Das hat natürlich auch einen Grund, schließlich soll nicht überall der Kopf des Fotografen in der 360-Grad-Ansicht zu sehen sein.

Die Google-Street-View-Kamera verlangte bisher gute körperliche Verfassung
Die Google-Street-View-Kamera verlangte bisher gute körperliche Verfassung

Zwar bevorzugt Google Anfragen von Tourismusverbänden, gemeinnützigen Vereinen, Regierungsbehörden, Universitäten und Forschungsgruppen, allerdings steht diese spezielle Kamera auch genausogut Privatpersonen für zumindest eine Zeitdauer von 45 Tagen zur Verfügung. Dieser Zeitraum kann in Absprache mit Google auch verlängert werden. Es muss jedoch davor ein ziemlich umfangreiches Antragsformular ausgefüllt werden, in der jede Menge an Informationen abgefragt werden, wo und wofür man die Kamera gerne einsetzen würde. Mit Glück wird dann der Antrag angenommen und die Street-View-Kamera per Post kostenlos ins Haus geliefert.

Wer sich Gedanken darüber macht, ob man die über 10 Kilogramm schwere Ausrüstung letztendlich dann nur für Google mit sich herumschleppt, damit der Suchmaschinen-Konzern mehr Bildmaterial für sein Street-View hat, kann diese Sorgen beiseitelassen. Natürlich steht es jedem frei, damit aufgenommene Bilder über die Street-View-App hochzuladen, aber das ist keine Pflicht. Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt man der Inhaber der Aufnahmen und darf diese sogar verkaufen und fotografische Dienstleistungen für Dritte erbringen. 

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Autor: Daniel Puschina,  2.01.2019 (Update:  2.01.2019)