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Internethandel: EU-Kommission prüft wettbewerbswidriges Verhalten

Internethandel: EU-Kommission prüft wettbewerbswidriges Verhalten
Internethandel: EU-Kommission prüft wettbewerbswidriges Verhalten
Kartellrecht: Die Kommission leitet drei Untersuchungen zu mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen im elektronischen Handel ein. Betroffen sind unter anderem Asus, Philips, Valve (Steam) und TUI.

Nicht nur den Verbrauchern stinkt es, wenn im Onlinehandel beim Einkauf über verschiedene Geräte (Desktop, Smartphone, Tablet) und unterschiedlichem Standort bei ein und demselben Anbieter für ein bestimmtes Produkt plötzlich unterschiedliche Preise auftauchen. Auch die EU-Kommission will das nicht hinnehmen und prüft daher Verhaltensweisen im elektronischen Handel, die laut der Kommission mutmaßlich wettbewerbswidrig sind.

Konkret hat die EU-Kommission Untersuchungen in den Bereichen Unterhaltungselektronik, Videospiele sowie Reiseveranstalter und Hotels eingeleitet, wie EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Donnerstag, den 2. Februar 2017 bekannt gab. Laut Vestager prüfe die Kommission unter anderem, "ob die betroffenen Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, indem sie die Einzelhandelspreise in unlauterer Weise beschränken oder Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Standortes bestimmte Angebote vorenthalten."

Die EU-Kommission sieht konkrete Hinweise darauf, dass Unternehmen ganz gezielt Hindernisse für den grenzüberschreitenden Onlinehandel errichten, um so den EU-Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen aufzuteilen und Wettbewerb zu verhindern. Die Kommission hat diese drei Untersuchungen heute eingeleitet, um folgende Probleme anzugehen: 

  • Einzelhandelspreisbeschränkungen
  • Diskriminierung auf der Grundlage des Standortes
  • Geoblocking

Bei den Herstellern von Unterhaltungselektronik interessiert sich die Kommission besonders für die Geschäftspraktiken von Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer. Geprüft werde unter anderem ob hier die freie Preisgestaltung von Onlineeinzelhändlern durch Vorgaben eingeschränkt wurden.

Im Bereich der Videospiele prüft die Kommission derzeit die "bilateralen Vereinbarungen zwischen der Valve Corporation, der Eigentümerin der Spiele-Vertriebsplattform Steam, und den fünf Videospiel-Herausgebern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax." Die Untersuchung hat Geoblocking zum Gegenstand, bei denen die Unternehmen Verbraucher daran hindern, digitale Inhalte (in diesem Fall PC-Videospiele) zu kaufen, weil sich die Verbraucher im Ausland befinden respektive dort ihren Wohnsitz haben.

Die EU-Kommission prüft auch die Vereinbarungen in der Hotellerie zwischen den größten europäischen Reiseveranstaltern einerseits (Kuoni, REWE, Thomas Cook und TUI) und Hotels andererseits (Meliá Hotels). Auch hier geht es um Benachteiligung bei der Preisgestaltung im Zusammenhang mit Staatsangehörigkeit, Standort und Wohnort.

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Autor: Ronald Matta,  2.02.2017 (Update:  2.02.2017)