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Jahr 2020: Diese Neuerungen kommen in der Digitalwelt

Jahr 2020: Diese Neuerungen kommen in der Digitalwelt.
Jahr 2020: Diese Neuerungen kommen in der Digitalwelt.
Im kommenden Jahr gibt es auch in der Digitalwelt viele neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Außerdem kommen mit dem neuen Jahr auch in der digitalen Welt einige sehr wichtige Veränderungen. So gibt es 2020 beispielsweise Medizin-Apps auf Rezept.

In knapp 2 Wochen steht nach Weihnachten schon der Jahreswechsel an. Das neue Jahr 2020 bringt auch in der digitalen Welt viele Änderungen und Neuerungen. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Digitalereignisse für 2020 zusammengetragen. Hier ist die Zusammenfassung in der Übersicht.

  • Apps auf Rezept: Ab 2020 können Ärzte bestimmte geprüfte Medizin-Apps per Rezept verschreiben. Die Kosten für die vom Arzt verschriebenen Apps tragen künftig die gesetzlichen Krankenkassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Medizin-Apps zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft werden und die Apps sogenannte "positive Versorgungseffekte aufweisen".
  • Support für Windows 7 läuft aus: Am 14. Januar 2020 endet der Support für das Betriebssystem Windows 7. Windows 7-Nutzer erhalten von Microsoft dann weder technische Unterstützung noch Updates mit Sicherheitspatches.
  • Mehrwertsteuer auf E-Books sinkt: Ab 2020 werden elektronische Publikationen wie E-Books und E-Paper mit einem Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, statt wie bislang mit 19 % besteuert. Damit werden digitale den gedruckten Publikationen wie Büchern, Zeitungen und Zeitschriften steuerlich gleichgestellt.
  • IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucher: Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 soll 2020 unter anderem ein IT-Sicherheitskennzeichen für vernetzte Produkte eingeführt werden. Das Kennzeichen soll die Sicherheit für Verbraucher transparent machen und den Kauf "sicherer Produkte" fördern. Den Herstellern bleibt es allerdings selbst überlassen, ob sie ihre Produkte entsprechend kennzeichnen. Eine Kennzeichnungspflicht besteht nicht.
  • Stärkere Förderung von Elektromobilität: Ab 2020 steigt die steuerliche Förderung für Elektromobilität. Die deutlich reduzierte Steuer auf die Privatnutzung betrieblich genutzter Elektro- oder Hybridfahrzeug Kraftfahrzeuge (sog. Dienstwagenbesteuerung) wird bis zum Jahr 2031 verlängert und ausgeweitet. Außerdem bleibt der Vorteil des Arbeitnehmers durch ein kostenfreies Aufladen eines Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber bis 2030 steuerfrei, genauso wie die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Betrieblich genutzte elektrische Lieferfahrzeuge und Lastenfahrräder profitieren von einer neu eingeführten Sonderabschreibung.
  • Regulierung für Krypto-Währungen in Deutschland: Ab dem 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Damit wird das Krypto-Verwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz aufgenommen. Ab 2020 brauchen somit Krypto-Verwahrer (Wallets) und Krypto-Handelsplätze eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Bestehende Finanzdienstleister wie Banken können so legal in das Krypto-Geschäft einsteigen. Verbraucher können dadurch künftig auch von national regulierten Finanzdienstleistern Krypto-Währungen wie Bitcoin & Co. kaufen und handeln.
  • Behörden stellen auf elektronische Rechnung um: Schon bis zum 27. November 2019 mussten alle Bundesbehörden in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Länder und Kommunen müssen bis zum 18. April 2020 nachziehen. Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Verwaltungen in Deutschland in der Regel keine Papierrechnungen mehr annehmen.
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Autor: Ronald Matta, 18.12.2019 (Update: 14.01.2022)