Neue EU-Vorgaben für E-Bike-Akkus 2027: Längere Verfügbarkeit und besser Austausch

Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 regelt den gesamten Lebenszyklus einer Batterie, von den Rohstoffen über das Design und die Herstellung bis hin zur Sammlung, Wiederverwertung und Recycling. Sie ist seit 2023 in Kraft, aber für viele Vorgaben wurden Übergangsfristen geschaffen, einige davon laufen im Februar 2027 ab, sodass dann einige neue Regeln verpflichtend gelten.
Der wichtige Abschnitt für E-Bikes betrifft die sogenannte LV-Batterien, die Batterien für leichte Verkehrsmittel, unter die spezifisch Pedelec- und E-Bike-Akkus fallen. Ab dem 18. Februar ändern sich hier einige Dinge, es gibt mehr Vorgaben als für gewöhnliche Gerätebatterien.
Ab dann muss jede neu in Verkehr gebrachte LV-Batterie einen elektronischen Batteriepass besitzen, der über einen QR-Code auf der Batterie zugänglich gemacht wird. Darauf befinden sich Informationen zum Hersteller, dem Modell und Eigenschaften, der Reparatur usw. Die Verordnung sieht hier eine Art elektronische Akte mit individueller Kennung vor. Diesen QR Code müssen deshalb ab Mitte Februar alle E-Bike-Akkus tragen.
Die wohl wichtigste konstruktive Änderung betrifft die Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von LV-Batterien. Spezifisch sieht die Verordnung vor, dass die Batterie einschließlich der einzelnen Zellen des Batteriepakets durch einen unabhängigen Fachmann entfernt und ausgetauscht werden kann. Dauerhaft verklebte Akkus oder nicht zerstörungsfreie Batteriegehäuse soll es dann nicht mehr geben. Auch neue Software darf kompatible Ersatzakkus nicht blockieren und es kann problematisch sein wenn Spezialwerkzeuge dabei eingesetzt werden müssen.
Wichtig ist auch, dass Ersatzakkus länger verfügbar sein sollen. Für die Hersteller ist verpflichtend, dass Ersatzakkus für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars des jeweiligen Produktmodells verfügbar sind.
Zusammenfassend müssen E-Bike-Akkus also länger verfügbar sein, sie müssen leichter austauschbar sein, inklusive Zellen (allerdings nur vom Fachmann) und alle Eigenschaften des Akku müssen besser dokumentiert werden. Insbesondere für chinesiche Importe könnte die neue Verordnung problematisch werden.
Quelle(n)
via bike-x








