Studie: Teslas Full Self-Driving (FSD) bricht ständig die Verkehrsregeln

Eine belgische Mobilitäts-NGO hat das Fahrverhalten von Teslas vollautomatisierten Fahrassistenten untersucht und dabei erhebliche Mängel im Einhalten von Verkehrsrregeln aufgedeckt. Die Studie fand im Juli 2026 und überwiegend in Brüssel statt, die Forscher sind drei Tage lang etwa 400 km in der Stadt, vereinzelt aber auch in Flandern und Wallonien gefahren.
Ganz bewusst hat die Studie auf Situationen fokussiert, in denen Fußgänger und Radfahrer besonders geschützt werden sollten, also vor allem in 30er Zonen, Wohnstraßen mit 20 km/h oder auch Fahrradstraßen.
Dabei überschritt der autonom fahrende Tesla in mehr als die Hälfte der Fälle (55 Prozent) die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer 30-km/h-Zone. Wenn das Höchsttempo überschritten wurd, dann lag die tatsächliche Geschwindigkeit im Durchschnitt bei 44 km/h statt 30 km/h, also rund 47 Prozent über dem Limit.
Aber warum passierte das? Laut Studie wurde ein 30er-Schild oft zunächst korrekt erkannt, dem Fahrer wurde dann aber die dauerhafte Anzeige 50 km/h eingeblendet. Das sei in 90 Prozent der getesteten 30er Zonen der Fall gewesen, so die Forscher. Die Kamera hat also 30 km/h korrekt erkannt, das System hat bei der Bearbeitung der Kameradaten aber offenbar 50 km/h übernommen.
Dann kannte teslas Fahrsystem scheinbar die belgischen Verkehrsregeln nicht. Denn in Fahrradstraßen versuchte das autonome Fahrsystem wiederholt Radfahrer zu überholen, obwohl dies in Belgien streng verboten ist. Bei einem Test versuchte das Fahrzeug gleich viermal den gleichen Radfahrer zu überholen, der menschliche Fahrer musste jeweils eingreifen.
Interessant ist dabei das Zulassungsprocedere um FSD: In der EU ist FSD rechtlich kein „autonomes Auto“, der Fahrer bleibt rechtlich verantwortlich und muss stets aufmerksam bleiben, um einzugreifen. Die Zulassung von Teslas FSD erfolgte ind en Niederlanden und ist nur provisorisch. Andere EU-Staaten haben diese Zulassung ohne neue Prüfung teils übernommen. Anscheinend blieb dabei unentdeckt, dass Teslas FSD länderspezifische Verkehrsregeln teils nicht kennt (z.B. kein Überholen von Radharern in Fahrradstraßen in Belgien).







